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(Anonym):Hallo an alle.
Wenn jemand einen finanziellen Beistand hat von der KESB, was passiert nach dem Tod dieser beigestandenen Person?
Wie funktioniert das dann, regelt die KESB noch die Beerdigung oder hat da sonst ein Mitspracherecht?
Danke Euch schon mal...
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(Anonym):Hallo an alle.
Wenn jemand einen finanziellen Beistand hat von der KESB, was passiert nach dem Tod dieser beigestandenen Person?
Wie funktioniert das dann, regelt die KESB noch die Beerdigung oder hat da sonst ein Mitspracherecht?
Danke Euch schon mal...
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Kommentare
Di, 14/08/2018 - 11:07
Robert Schweng
Laura Viglino-Rychener De Uuftrag vo der KESB endet mit em Tod vo dere Person, hänfds mer emol gsait.
Ob da hüüt oh no so ish, weiss eg leider nöd. ☺️
Kurt Egli Art. 399, Abs. 1 ZGB
"Die Beistandschaft endet von Gesetzes wegen mit dem Tod der betroffenen
D.h. die Befugnisse / Pflichten des Beistandes bzw. KESB gehen dann auf die Erben über.
Weder der Beistand noch die KESB dürfen diesem Datum etwas regeln und auch keine Zahlungen mehr tätigen.
Der Beistand muss noch die letzte Abrechnung bis zum Todestag erstellen und die KESB wird diese prüfen und genehmigen.
Blanca Arni nachem tod sind denn die angehörige dra .d kesb isch nüm zueständig
Andreas Georg Der einfachste Weg: Frage doch die KESB gleich selber, was sie dazu meint. Sie werden dort froh sein, wenn Angehörige das Organisatorische übernehmen. Etwas schwieriger verhält es sich mit der Regelung der Erbschaft. Die Kosten für die Bestattung, für den Grabschmuck und für den Vollzug der Erbschaft gehen zu Lasten des vorhandenen Vermögens. Da hat die KESB sicher auch ein Wörtchen mitzureden, dass die Kosten im Rahmen bleiben. Aber wie gesagt: Das direkte Gespräch mit dem Beistand der KESB wird weiter helfen.