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(Anonym):Hallo alle
Ich möchte mein in CH immatrikuliertes Auto in DE reparieren lassen und dort ein Ersatzauto mieten.
Ist es rechtlich zulässig mit dem Mietauto während der Reparatur Dauer in die CH einzureisen? 🤔
Danke euch....
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(Anonym):Hallo alle
Ich möchte mein in CH immatrikuliertes Auto in DE reparieren lassen und dort ein Ersatzauto mieten.
Ist es rechtlich zulässig mit dem Mietauto während der Reparatur Dauer in die CH einzureisen? 🤔
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Kommentare
Fr, 30/08/2019 - 11:23
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner das ist ein sehr grosses Risiko - siehe hier:
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/Vorsicht-bei-Mietautos-aus-Deut...
Walter Büchi wenn ihr wohnsitz in der schweiz ist, sollten mit dem deutschem wagen an der grenze anhalten und einen vormerkschein (form. 15.25) ausstellen lassen.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/strassen--und-w...
solange sie eine reine reparatur oder wartung ausführen lassen, dann ist alles i.o.
sobald aber an ihrem ch-fahrzeug eine "wertsteigerung" stattfindet, müssen sie aufpassen.
https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/waldshut-tiengen/Ein-Zollverf...