(Anonym)Hallo alle.
Ich habe meine Stelle per 1.10.18 gekündigt und ab 1.11. fange ich beim neuen Arbeitgeber an.
Jetzt sollte ich aber meine Schulter so schnell wie möglich operieren lassen und bin danach
für min. 6 Wochen unfallbedingt Krankgeschrieben.
Stimmt es, dass sich dann die Kündigungsfrist nicht verlängert, weil ich ja selber gekündigt habe???
Ich hoffe nicht. ?

Danke sehr...

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Doch, das stimmt.
Und - während der Probezeit gelten nicht alle Rechte wie nach der Probezeit. Also Kündigungsschutz hast du keinen...

Andreas Thanner Wie bereits richtig erwähnt wurde, besteht bei einer Kündung seitens ArbeitNEHMER KEIN Kündungsschutz. Das heisst, ganz egal was passiert, die Kündigungsfrist wird sich niemals verlängern.
Der neue Arbeitgeber muss Krankheit und Unfall während der Probezeit NICHT bezahlen. Er darf den Arbeitnehmer sogar während der Probezeit wegen Krankheit und Unfall kündigen.
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis, wenn ich das richtig interpretiere, per 01.10.2018 endet und Sie ab dann kein Geld mehr von keinem Arbeitgeber erhalten. Hat Ihr aktueller Arbeitgeber eine KTG-Versicherung? Da wäre es möglich eine Abredeversicherung abzuschliessen (kostet Sie jedoch monatlich ein paar Franken). Dafür erhalten Sie, je nach Police, ab dem 30. Tag 80% des vorhergehenden Lohnes bis Sie wieder gesund sind.
Ab dem Tag an dem Sie wieder gesund sind und Ihr neuer Arbeitgeber Sie wegen der Operation gekündigt hat, stehen Sie ohne Anstellung da. Sie können sich dann zwar beim RAV melden, müssen jedoch mit Sperrtagen rechnen.

Birgit Rechsteiner Das sind nun eben die Gegebenheiten, wofür man ein finanzielles Polster haben sollte...

Ines Dümke Wäre ratsam den neuen Ag mitzuteilen das sie eine op vor sich haben ?
Ich habe dies bei mir so gemacht bevor ich den Vertrag unterschrieben habe. Mein Ag war so kulant und hat mich trotzdem eingestellt und ich habe sogar den vollen Lohn bekommen. Mir ist klar das es nicht viele solche Ag gibt, aber man sollte mit offenen Karten spielen.

Monique Schmidli-Rieder Doch das ist richtig. Aber sofern du krankgeschrieben wirst, zahlt die Krankentaggeldversicherung auch nach diesem Datum noch weiter.

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