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(Anonym):Hallo alle.
Darf der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist mein Arbeitspensum minimieren?
(Arbeitsverhältnis endet Ende Juni und wird ab 1. Mai von 50% auf 40% herabgesetzt)
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(Anonym):Hallo alle.
Darf der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist mein Arbeitspensum minimieren?
(Arbeitsverhältnis endet Ende Juni und wird ab 1. Mai von 50% auf 40% herabgesetzt)
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Kommentare
Mi, 18/04/2018 - 09:19
Robert Schweng
Pati Rychener Ja, das geht. Wenn Ihnen trotzdem gleich viel ausbezahlt,
Birgit Rechsteiner Ist das Pensum im Vertrag drin mit 50%?
Wenn ja, er darf, muss das gleiche bezahlen wie mit 50%. Wenn er nicht mehr arbeit anbieten kann - ist sein Risiko.
Wenn die 50% nicht im Vertrag stehen, dann sind mehr Informationen nötig!
Andreas Thanner Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht. Das heisst, er entscheidet schlussendlich wann Sie zur Arbeit kommen. So darf er auch entscheiden, dass Sie nur noch 40% zu erscheinen haben.
Soweit zur physischen Anwesenheit 😊 Bezahlen muss er jedoch nach wie vor die vertraglich vereinbarte Zeit: Bei Ihnen somit 50%.
Sollte er sich weigern etc. dann können Sie Ihn schriftlich dazu auffordern und Ihre Arbeitskraft anbieten. Lehnt er es ab, dann ist dies ein Annahmeverzug seitens Arbeitgeber.
Nach dem Arbeitsverhältnis würde ich dann vor die Schlichtungsstelle gehen. Das wird für Sie ein Spaziergang und Sie erhalten den restlichen Lohn danach gutgeschrieben.