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(Anonym):Hallo alle.
Ab wann kann man jemanden wegen Betrug anzeigen bzw. lohnt sich sowas erst ab einem gewissen Betrag?
Bin froh um jeden Tipp.
Danke
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(1 Stimme)
(Anonym):Hallo alle.
Ab wann kann man jemanden wegen Betrug anzeigen bzw. lohnt sich sowas erst ab einem gewissen Betrag?
Bin froh um jeden Tipp.
Danke
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Kommentare
So, 03/12/2017 - 16:49
Thomas Berger
1. ishes schwer en betrug nachzwiese da mues arglist dahinter si
2. wird da glaubs igestellt unter 300.- wäge geringfigikeit, wie mir ish
So, 03/12/2017 - 17:03
Walter Büchi
die grenze für den geringen vermögenswert im sinne von art. 172ter abs. 1 stgb beträgt Fr. 300.--"
BGE 121 IV 261
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...
So, 03/12/2017 - 17:10
Weissen Beat
Betrug kann ab jedem Betrag beanzeigt werden.
Ob sich eine allfällige Bestrafung des Täters für den Geschädigten lohnt, muess jeder Geschädigte für sich selbst beurteilen.
Di, 05/12/2017 - 12:50
Andreas Georg
Mein Vorschlag: Anzeige erstatten. Du bist vielleicht nicht das einzige Opfer. Die Summe vieler Anzeigen führen ev zum grossen Verfahren. Aber lass Deinen Aufwand in Grenzen