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(Anonym):Habe ich einen Ferienanspruch während der Kündigungsfrist? Sprich, kann ich die 13.5 Ferientage (3.5 Tage Restferien 2016, 10 Tage 2017) am ende der Kündigungsfrist beziehen sodass ich nicht per 30.6. den letzten Arbeitstag habe sondern dementsprechend früher? Der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag. Laut Arbeitsvertrag besteht ein Ferienanspruch von 20 Tagen pro Jahr.
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(Anonym):Habe ich einen Ferienanspruch während der Kündigungsfrist? Sprich, kann ich die 13.5 Ferientage (3.5 Tage Restferien 2016, 10 Tage 2017) am ende der Kündigungsfrist beziehen sodass ich nicht per 30.6. den letzten Arbeitstag habe sondern dementsprechend früher? Der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag. Laut Arbeitsvertrag besteht ein Ferienanspruch von 20 Tagen pro Jahr.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:02
Marcel Marty
IMHO grundsätzlich nicht... Ausser der Arbeitgeber ordnet die Ferien an. Fälligkeit der Abgeltung des Restferienanspruchs in Geld auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [vgl. OR 329d Abs. 2], auch wenn dieses einvernehmlich auf einen früheren als den gekündigten Zeitpunkt erfolgen soll
OR 329d Abs. 2: „Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden.“
Di, 15/08/2017 - 16:02
Sanja Piric-Calic
Ja, kannst du. Sofern der AG einverstanden ist. Grundsätzlich bestimmt der AG wann du die Ferien beziehen kannst/sollst muss dabei aber auch auf den AN Rücksicht nehmen.