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(Anonym):Habe eine frage, mein Partner hat einen Dauerauftrag für die Hausmiete.
Jetzt hat es bei der Bank den Monat August.18 nicht abgezogen.
Vom Mieter wurde er bezüglich der Miete 2 mal darauf angesprochen, auf das hin ging er zur Bank und die versicherten ihm, dass sie das klären würden aber bisher ist immer noch nichts geschehen.
Heute früh bekam er eine Mahnung mit Mahnspesen von 30.-
Und quasi eine Androhung zur Kündigung
Es steht im schreiben:
Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist sehe ich mich leider gezwungen, das Mietverhältnis gemäss OR Art. 257d zu kündigen und die Betreibung einzuleiten
Ist das wirklich möglich, dass man wegen einer offene Miete gkündigt werden kann?
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(Anonym):Habe eine frage, mein Partner hat einen Dauerauftrag für die Hausmiete.
Jetzt hat es bei der Bank den Monat August.18 nicht abgezogen.
Vom Mieter wurde er bezüglich der Miete 2 mal darauf angesprochen, auf das hin ging er zur Bank und die versicherten ihm, dass sie das klären würden aber bisher ist immer noch nichts geschehen.
Heute früh bekam er eine Mahnung mit Mahnspesen von 30.-
Und quasi eine Androhung zur Kündigung
Es steht im schreiben:
Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist sehe ich mich leider gezwungen, das Mietverhältnis gemäss OR Art. 257d zu kündigen und die Betreibung einzuleiten
Ist das wirklich möglich, dass man wegen einer offene Miete gkündigt werden kann?
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Kommentare
Mi, 12/09/2018 - 16:55
Robert Schweng
Armin Moser jo wen der gmahnet hät und du bish im rueckstand cha är dir ou chünde !
Kurt Egli Ja das ist so:
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 257d (OR)
s. auch:
4. Zahlungsrückstand des Mieters
1 Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde. Diese Frist beträgt mindestens zehn Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage.
2 Bezahlt der Mieter innert der gesetzten Frist nicht, so kann der Vermieter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
Werner M. Rohr Grundsätzlich schuldest du und nicht die Bank den Mietzins. Es wäre also sinnvoll, wen du dich diesbezüglich etwas bewegst. Die erste Frage lautet demzufolge, ob dein aktueller Kontostand die Summe deiner Daueraufträge zum Stichtermin deckt. Wenn nicht, werden die Daueraufträge auch nicht ausgelöst. Setze dich unbedingt persönlich mit dem Sachbearbeiter deiner Bank in Verbindung. Schalte auch die Kant. Schlichtungsstelle ein, auch wenn es nur darum geht, beim Vermieter eine Fristerstreckung für die Kündigung zu erreichen. Daueraufträge werden in aller Regel nicht einfach so "vergessen".