(Anonym):Guten Tag zusammen.

In meinem Arbeitsvertrag (GAV) ist geregelt, dass der erste Tag bei Krankheit nicht bezahlt wird (Überstunden werden abgezogen).
Gilt das in einer Schwangerschaft auch?

Vielen Dank.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sybille Rellstab also ich kenne das von meinem Mann er arbeitet im Bereich GAV Metzgereigewerbe, da gilt das auch für Schwangere, krank ist krank.

Martin Kaiser Eine Schwangerschaft ist mit Bestimmtheit keine Krankheit. Sie wird ihr aber bei Arbeitsausfall einer Krankheit gleichgestellt.

Ciara Gomez Wenn es im GAV nicht spezifisch anders geregelt ist, gilt das auch während der Schwangerschaft. ???

0
Noch keine Bewertungen vorhanden