Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Tag
Wir wollten kurz nachfragen.
Es geht um ein Partnerschafftvertrag.
Es ist so wir haben ein Partnerschafft vertrag unterschrieben für Reinigung.
Wir nehmen die Aufträge von eine andere Firma für die Reinigungen.
Unsere Frage : Muss der Vertrag ein Stempel von Notar haben das es gültig
ist?
Oder ist es gültig auch wenn kein Stempel von Notar drauf ist?
Nur unsere Unterschriffte?
Besten Dank im voraus!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Tag
Wir wollten kurz nachfragen.
Es geht um ein Partnerschafftvertrag.
Es ist so wir haben ein Partnerschafft vertrag unterschrieben für Reinigung.
Wir nehmen die Aufträge von eine andere Firma für die Reinigungen.
Unsere Frage : Muss der Vertrag ein Stempel von Notar haben das es gültig
ist?
Oder ist es gültig auch wenn kein Stempel von Notar drauf ist?
Nur unsere Unterschriffte?
Besten Dank im voraus!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Oktober 2016 (193)
- November 2016 (173)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (111)
- Februar 2017 (76)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 11/03/2019 - 08:33
Robert Schweng
Tiziana Vogel Riatsch Ist sehr schwer die frage zu verstehen. Aber wenn du ihnen die vollmundigkeit nicht abgesprochen wurde, ist der vertrag gültig den sie unterzeichnet haben!!
Sonst müssten sie ja jeden telefon, tv, krankenkassenvertrag usw.beglaubigen lassen.
Der Vertrag gilt!
Andreas Thanner Handelt es sich hierbei um einen ganz normalen Vertrag nach kaufmännischer Art zwischen zwei Unternehmen?
Also Unternehmen A kauft Dienstleistungen beim Unternehmen B ein?
Robert Schweng FS: Andreas Thanner Genau um so ein Vertrag geht es.
Birgit Rechsteiner Das Führen einer Unternehmung ist entgegen der Landläufigen Meinung kein Spiel, sondern hat, auch je nach Persönlichkeit, viele wichtige Aufgaben und vielerlei konsequenzen.
Wenn nun schon solche Fragen auftreten finde ich es unabdingbar, dass der Firmeninhaber sich jemanden ins Boot hohlt, der für das Finanzielle, das Vertragswesen, das Personalwesen etc. Verantwortlich ist und die notwendigen Fachkenntnisse vorweisen kann...
Andreas Thanner Robert Schweng dann reicht ein Handschlag aus.
Weder muss sowas schriftlich noch von einem Notar begutachtet werden.