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(Anonym):Guten Tag.
Wenn ich einem Mieter wegen Eigenbedarf kündige, weil ich selbst in die Wohnung einziehen will.
Kann ich dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist damit rechnen, dass die Wohnung für mich bezugsbereit sein wird?
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(Anonym):Guten Tag.
Wenn ich einem Mieter wegen Eigenbedarf kündige, weil ich selbst in die Wohnung einziehen will.
Kann ich dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist damit rechnen, dass die Wohnung für mich bezugsbereit sein wird?
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Kommentare
Di, 03/04/2018 - 12:32
Ciara Gomez
Nicht unbedingt, der Mieter könnte auch eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. 🤔😎😎
https://www.beobachter.ch/miete/miete/eigenbedarf-ich-darf-rein-du-musst...
Di, 03/04/2018 - 13:18
Walter Büchi
wie hier bereits erwähnt, kann das mietverhältnis durch den mieter erstreckt werden.
der eigenbedarf muss als dringlich nachgewiesen werden.
die erstreckung des mietverhätnis ist in art. 272 or geregelt.
gemäss artikel 272b or kann das mietverhältnis um maximal vier jahre erstreckt werden.
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=272
Di, 03/04/2018 - 14:49
René von Allmen
Also wird man einen Mieter nie mehr los? 🤔
Di, 03/04/2018 - 15:23
Robert Schweng
René von Allmen nie kann man so nicht sagen. 4 Jahre wenns dumm läuft. 😉
Di, 03/04/2018 - 16:00
René von Allmen
Ok! Darum mache ich mit Mietern nur befristete Verträge. Dann gibts diese Probleme nicht! 😊
Di, 03/04/2018 - 16:02
Robert Schweng
René von Allmen Wievielen Mietern möchtest Du denn in Zukunft wegen "Eigenbedarf" kündigen? 😂