(Anonym):Guten Tag.
Wenn ich eine Lebensversicherung für mein Kind abschliesse, wäre die dann auch pfändbar? 🤔
Danke schon mal.

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Kommentare

Robert Schweng

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Ciara Gomez Nein, nicht wenn Sie für ein Familienmitglied ist.
Dann gilt folgendes:
"Die Lebensversicherung ist also nicht pfändbar und fällt somit nicht in die Konkursmasse."
Schau mal hier: 😎😎😎
http://www.lebenversicherung.ch/ratgeber-haeufige-fragen/vorteile-einer-...

Marco Forrer Nein, Art. 80 VVG

Claudia Wild Nein. Für weitere Tipps steh ich Dir gerne zur Verfügung 😉

Walter Büchi es kommt auch darauf an, ob sie widerrufbar ist :
"Ansprüche aus einer Lebensversicherung können nur dann gepfändet werden, wenn die Begünstigung
weder den Ehegatten noch Nachkommen betrifft und wenn sie widerruflich ist. In allen anderen
Fällen sind sie grundsätzlich unpfändbar.
Hat der Versicherungsnehmer auf das Recht, die Begünstigung zu widerrufen, verzichtet, so kann der
Versicherungsanspruch in der Betreibung gegen den Versicherungsnehmer nicht gepfändet werden
(Art. 79 Abs. 2 VVG)."
https://www.schuldeninfo.ch/tl_files/_documents/stichwoerter/unpfaendbar...

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