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(Anonym):guten tag, weiss jemand ob die zinsen von 5% pro jahr gerechnet werden? folgende situation:
täter muss Fr. 1727.90 Schadenersatz zuzüglich 5% zins seit dem 1.12.10 an die straf und zivilklägerin XY bezahlen.
genugtuung von Fr. 15000.- zuzüglich 5% zins seit dem 15.11.09 an die straf und zivilklägerin.
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(Anonym):guten tag, weiss jemand ob die zinsen von 5% pro jahr gerechnet werden? folgende situation:
täter muss Fr. 1727.90 Schadenersatz zuzüglich 5% zins seit dem 1.12.10 an die straf und zivilklägerin XY bezahlen.
genugtuung von Fr. 15000.- zuzüglich 5% zins seit dem 15.11.09 an die straf und zivilklägerin.
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Kommentare
Fr, 05/04/2019 - 17:08
Robert Schweng
Kurt Egli Gemäss Art. 104 OR sind grundsätzlich 5% Verzugszinsen pro Jahr geschuldet.
Beispiel:
Hauptforderung von CHF 600.00
Verzugszins 5% pro Jahr: CHF 30.00
Verzugszins 5% pro Monat: CHF 2.50
Wenn also einen Monat zu spät bezahlt wird, müssen nicht CHF 30.00 bezahlt werden, sondern nur CHF 2.50.
Birgit Rechsteiner Die Frage ist, ob die Zinseszinsen auch berechnet werden.
Als Beispiel - 5% Zins von 15'000 für das Jahr 2010 sind dann 750 Franken - wird für das Jahr 2011 dann wieder 750 fällig, oder dann sogar 787.50 (15'000 + 750 Zins Vorjahr * 5%)
aber, in den 10 Jahren seit offenbar diese Schuld besteht haben sich die Zinsen zu mind. 50% des Betrages zusammengezählt... je schneller bezahlt wird, desto günstiger wird es