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(Anonym):Guten Tag
Mit einer Reisegruppe von 23 Personen möchten wir im nächsten Herbst einer Reise unternehmen. Da nur der Leiter unserer Gruppe 18 Jahre alt ist muss er nun die Unterkunft für unser Lager buchen. Er möchte dies allerdings nicht tun, da er nicht die Haftung für mögliche Schaden am Lagerhaus übernehmen möchte. Alle anderen Teilnehmer sind zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und können daher keine Unterkunft buchen. Meine Frage ist für was er denn jetzt alles Haftet und wie die Haftung auf die anderen Teilnehmer teilweise übertragen werden kann. Zum Beispiel: Wäre es möglich mit den jüngeren Teilnehmern und deren Erziehungsberechtigten eine Art Vertrag zu schliessen um den Leiter zu entlasten oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank!
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(1 Stimme)
(Anonym):Guten Tag
Mit einer Reisegruppe von 23 Personen möchten wir im nächsten Herbst einer Reise unternehmen. Da nur der Leiter unserer Gruppe 18 Jahre alt ist muss er nun die Unterkunft für unser Lager buchen. Er möchte dies allerdings nicht tun, da er nicht die Haftung für mögliche Schaden am Lagerhaus übernehmen möchte. Alle anderen Teilnehmer sind zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und können daher keine Unterkunft buchen. Meine Frage ist für was er denn jetzt alles Haftet und wie die Haftung auf die anderen Teilnehmer teilweise übertragen werden kann. Zum Beispiel: Wäre es möglich mit den jüngeren Teilnehmern und deren Erziehungsberechtigten eine Art Vertrag zu schliessen um den Leiter zu entlasten oder gibt es andere Möglichkeiten?
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Kommentare
Sa, 16/03/2019 - 15:57
Robert Schweng
Thomas Berger Mit 17 ish me doch strafmündig und haftet selber für Schäde!? 🙄🤔
Wolfgang Bloeck Das ist doch wohl eine Jugendgruppe. Normalerweise gibt es da dann ja auch irgendeine Trägerschaft. (Verein, Kirche, "Schule", etc.) Es sollte also kein praktisches Problem darstellen.
Wolfgang Bloeck Also, den Vertrag über den Träger laufen lassen.