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(Anonym):Guten Tag
Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir waren knapp 4 Jahre verheiratet. Wir haben dazu bereits eine Trennungsvereinbarung aufgesetzt. Wir haben keinen Ehevetrag. Nun hat meine Frau einen Anwalt engagiert bezüglich Rückerstattung ihres Eigenguts, welches sie in die Ehe eingebracht hat. Meine Frau hat mir zu Beginn der Ehe Steuerschulden und Kreditschulden reduziert, dies mit ihrem Eigengut. Es handelt sich da um circa 25'000 Franken. Dieses möchte sie jetzt vollumfänglich zurück. Obwohl dies sicher zum Teil rechtens ist, möchte ich hier trotzdem nachfragen, ob nicht weitere Faktoren hierzu gewichtet werden. Denn ich war über die 4 Jahre Ehe der Hauptverdiener, mein ganzer Lohn floss in die Haushaltskasse und in Ferien, ich selbst konnte nichts in dieser Zeit ansparen. Meine Frau trug mit ihrem Lohn dazu nur etwa einen Viertel bei. Gibt es eine Chance, dass solche Verhältnisse gewichtet werden ? Oder ist es einfach schwarz/weiss vor Gericht und ich habe die Einlagen meiner Frau vollumfänglich zurückzubezahlen ?
Danke vielmals für die Antworten.
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(Anonym):Guten Tag
Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir waren knapp 4 Jahre verheiratet. Wir haben dazu bereits eine Trennungsvereinbarung aufgesetzt. Wir haben keinen Ehevetrag. Nun hat meine Frau einen Anwalt engagiert bezüglich Rückerstattung ihres Eigenguts, welches sie in die Ehe eingebracht hat. Meine Frau hat mir zu Beginn der Ehe Steuerschulden und Kreditschulden reduziert, dies mit ihrem Eigengut. Es handelt sich da um circa 25'000 Franken. Dieses möchte sie jetzt vollumfänglich zurück. Obwohl dies sicher zum Teil rechtens ist, möchte ich hier trotzdem nachfragen, ob nicht weitere Faktoren hierzu gewichtet werden. Denn ich war über die 4 Jahre Ehe der Hauptverdiener, mein ganzer Lohn floss in die Haushaltskasse und in Ferien, ich selbst konnte nichts in dieser Zeit ansparen. Meine Frau trug mit ihrem Lohn dazu nur etwa einen Viertel bei. Gibt es eine Chance, dass solche Verhältnisse gewichtet werden ? Oder ist es einfach schwarz/weiss vor Gericht und ich habe die Einlagen meiner Frau vollumfänglich zurückzubezahlen ?
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Kommentare
Mo, 24/12/2018 - 11:44
Robert Schweng
Kurt Egli Ohne weitere Vereinbarungen zu kennen:
M.E. kann Ihre Frau das im nachhinein nicht Rückfordern.
Da Sie selbst die Ansicht vertreten das dies zum Teil Rechtens ist, würde ich einen Gegenvorschlag machen, was Sie für Rechtens halten.
Mirjam Locher-Heuberger Bei der Scheidung erfolgt die güterrechtliche Auseinandersetzung. Dabei bleibt Eigengut, was jede/r in die Ehe eingebracht hat. Wenn Ihre Frau dieses verwendet hat, um Ihre Schulden abzuzahlen, und dies belegen kann, kann sie es auch zurückfordern.
Bezüglich Errungenschaft (Einkünfte während der Ehe) gilt Halbe-Halbe. Wenn Sie der Hauptverdiener waren, hat Ihre Frau vielleicht anderweitig für die eheliche Gemeinschaft gesorgt (Haushalt, evt auch Kinder?). Darauf beruht das Prinzip der Teilung der Errungenschaft.
Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.
Martin Kaiser Den Ausführungen von Mirjam Locher-Heuberger ist nichts mehr beizufügen.
Wie es der Name schon sagt, Eigengut bleibt bei der Trennung immer beim Besitzer und muss nicht geteilt werden. Es stellt sich aber für mich noch eine andere Frage. Wurden die ca. CHF 25000.00 Ihnen als Geschenk gegeben?
Geschenke sind im Grundsatz nicht zurückzahlbar, ausser es wurde hinsichtlich was anderes ausgemacht.