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(Anonym):Guten Tag.
Meine Arbeitsstelle als Hausabwart mit festem monatlichen Lohn wurde nach fast 10 Jahren gekündigt.
Mit nur einem Monat Kündigungsfrist.
Ist das rechtens?
Vielen Dank.
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(Anonym):Guten Tag.
Meine Arbeitsstelle als Hausabwart mit festem monatlichen Lohn wurde nach fast 10 Jahren gekündigt.
Mit nur einem Monat Kündigungsfrist.
Ist das rechtens?
Vielen Dank.
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Kommentare
Sa, 24/11/2018 - 13:52
root
Thomas Berger Nei. Noch 9 Dienstjohr sinds 3 Mönet han i gmeint? ????????
Mirjam Locher-Heuberger https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...
Mirjam Locher-Heuberger 2 Monate bis und mit 9., 3 Monate ab 10. Dienstjahr.
Martin Kaiser Das Gesetz sieht folgende Kündigungsfristen vor:
Während Probezeit: Sieben Tage auf das Ende einer Woche (OR 335b Abs. 1)
Während des ersten Dienstjahres: Einen Monat (OR 335c Abs. 1)
Vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr: Zwei Monate (OR 335c Abs. 1)
Ab dem zehnten Dienstjahr: Drei Monate (OR 335c Abs. 1)
Der gesetzliche Kündigungstermin ist grundsätzlich das Ende eines Monats. Eine allfällige vertragliche Änderung der Fristen bedarf einer schriftlichen Abrede.
Das heisst, gemäss OR sind es drei Monate, ausser in einem Arbeitsvertrag wurde eine andere Kündigungsfrist vereinbart. Ergo kann ein Monat Kündigungsfrist rechtens sein.
Lavdrim Alii Nein mind 3 Monaten Kündigung first