(Anonym):Guten Tag.
Ist es normal, dass eine Wohnung bei Tod des Mieters versiegelt wird? 🤔

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann https://www.mynot.ch/siegelung.html

Igbo M'baku Das ist kantonal geregelt und ist nicht zwingend in jedem Kanton gleich (Art. 552 ZGB).

Nicole Arm gerade ist unsere Nachbarin verstorben und die Türe ist auf jeden Fall nicht versiegelt

Kurt Egli Eine Wohnung kann im wesentlichen aus zwei Gründen versiegelt werden.

1. Die Todesursache ist nicht eindeutig natürlich (z.B. bei einem aussergewöhnlichen Todesfall).
Dann wird die Wohnung versiegelt bis die Polizei beziehungsweise das Institut für Rechtsmedizin den Tatort untersucht und freigegeben hat.

2. Das Erbschaftsamt kann die Wohnung versiegeln.
Falls es niemand gibt der erbt oder erben will, wird die Wohnung versiegelt bis die Wertsachen abtransportiert werden können bzw. bis Erben gefunden wurden oder einen evtl. Streit unter Erben geschlichtet werden konnte.

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