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(Anonym):Guten Tag
Ich wurde letstes Wochendend mit meinem Motorrad von der Polizei auf Alkohol
getestet und der Test zeigt 0.92 promille an. Ich habe bereits selber
rechechiert und habe herausgefunden das ich mindestens 3 monate nicht fahren
darf. Da mich das aber sehr beschäftigt und es noch lange dauert bis ich den
Entscheid bekomme wollte ich fragen ob ihr mir weiterhelfen könnt und mir in
etwa sagen könnt was mich erwaret.
Ich bin alleine gefahren, habe keine Verkehrsregeln missachtet, vor einem
halben Jahr probleme wegen fahren auf hinterrad (100fr busse) sonst nie etwas
vorgefallen, ich bin 17 jahre alt, ich habe klare aussagen gemacht und gut
kooperiert
Vielen dank
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(Anonym):Guten Tag
Ich wurde letstes Wochendend mit meinem Motorrad von der Polizei auf Alkohol
getestet und der Test zeigt 0.92 promille an. Ich habe bereits selber
rechechiert und habe herausgefunden das ich mindestens 3 monate nicht fahren
darf. Da mich das aber sehr beschäftigt und es noch lange dauert bis ich den
Entscheid bekomme wollte ich fragen ob ihr mir weiterhelfen könnt und mir in
etwa sagen könnt was mich erwaret.
Ich bin alleine gefahren, habe keine Verkehrsregeln missachtet, vor einem
halben Jahr probleme wegen fahren auf hinterrad (100fr busse) sonst nie etwas
vorgefallen, ich bin 17 jahre alt, ich habe klare aussagen gemacht und gut
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Kommentare
Di, 14/08/2018 - 12:13
Robert Schweng
Moni Bürkler Es wird uf jedefall en Entzug gäh.... Bis froh hät die Polizei jetzt verwütscht bevor öpis passiert isch.....ih bin es Opfer vomne Unfall infolge Alkohol vom andere Fahrer...Werd sicher lebelang nu ah de Folge lihde... Also verzicht bitte in Zuekunft ufs einti oder ufs ande...
Birgit Rechsteiner Stell dich mal noch darauf ein, dass du eine Sperre bekommst betreffend mit 18 lernen Autofahren... Muss nicht, kann aber!
Werner M. Rohr Ich gehe davon aus, dass du den Fahrausweis der Kat. A1 besitzt. Ab 0,8 Promille (bzw. 0,4 mg/L) spricht man von "qualifizierter Trunkenheit". Ich nehme an, dass hier ein Richter - und nicht die Bussgeldstelle - das Strafmass bestimmt. Die zusätzliche Administrativmassnahme (Ausweisentzug) erfolgt im Nachgang. Drei Monat sind dabei das Minimum, es kann also auch länger sein. Oder wie ich von einer dafür zuständen Amtsstelle hörte: "Bei Junglenkern schauen wir besonders genau hin)