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(Anonym):Guten Tag.
Ich werde auf ende Monat künden.
Nun meine Frage, gibt es die Möglichkeit die Kündigungsfrist von 3 Monaten evt zu verkürzen?
Muss ich meine Minusstunden innerhalb3 Monaten aufholen?
LG und Danke
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(Anonym):Guten Tag.
Ich werde auf ende Monat künden.
Nun meine Frage, gibt es die Möglichkeit die Kündigungsfrist von 3 Monaten evt zu verkürzen?
Muss ich meine Minusstunden innerhalb3 Monaten aufholen?
LG und Danke
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Kommentare
Fr, 12/10/2018 - 22:30
Robert Schweng
Ciara Gomez Ja, wenn der AG damit einverstanden ist.
Frag deinen jetzigen Arbeitgeber ob er Dich freistellt.
Damit wäre auch die 2. Frage ob du Minusstunden nachholen musst beantwortet. ???
Mirjam Locher-Heuberger Bezüglich Minusstunden, die könnten allenfalls auch mit dem Lohn verrechnet werden. Hierzu mehr Details im LInk:
https://www.swissmem.ch/de/news/news/minusstunden-bei-beendigung-des-arb...