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(Anonym):Guten Tag.
Ich hatte im April eine Operation wegen Krankheit. Seit Ende Juli arbeite ich wieder zu stetig höheren Prozentsätzen.
Ich habe öfters mehr Lohn als ich normalerweise verdienen würde, erhalten, weil die AHV Beiträge gekürzt wurden.
Jetzt meint mein Arbeitgeber, nach Gesetz dürfe man nicht mehr Lohn ausbezahlt bekommen, als der normale Monatslohn beträgt. Deshalb müsse er mir die zuviel ausbezahlten Beträge eines Tages wieder abziehen.
Ist das korrekt?
Es geht um ca. 950.-
Danke
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(Anonym):Guten Tag.
Ich hatte im April eine Operation wegen Krankheit. Seit Ende Juli arbeite ich wieder zu stetig höheren Prozentsätzen.
Ich habe öfters mehr Lohn als ich normalerweise verdienen würde, erhalten, weil die AHV Beiträge gekürzt wurden.
Jetzt meint mein Arbeitgeber, nach Gesetz dürfe man nicht mehr Lohn ausbezahlt bekommen, als der normale Monatslohn beträgt. Deshalb müsse er mir die zuviel ausbezahlten Beträge eines Tages wieder abziehen.
Ist das korrekt?
Es geht um ca. 950.-
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Kommentare
Mo, 20/08/2018 - 17:23
Robert Schweng
Kurt Egli Ja, das kann so stimmen.
Einige Arbeitgeber bezahlen trotz KTG weiterhin 100% des Lohnes.
Da KT-Gelder keine Abzüge für Sozialversicherungen haben, wäre der KTG-"Bruttolohn" praktisch auch der Nettolohn.
Bezahlt also der AG weiterhin die 100% und erhält von der KTG die 80% Entschädigung, dann wird der Nettolohn höher als bei der regulären Anstellung.
Das spricht dann für einen Nettolohnausgleich, sodass der Arbeitnehmer finanziell gleichgestellt ist, wie wenn er normal arbeitet.
Birgit Rechsteiner Ja. Ist korrekt. Wàre ja auch ein total falscher Anreiznst...