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(Anonym):Guten Tag
Ich habe vor kurzem einen Baarkepingkurs besucht und würde als Nebenjob
gerne als "Catering" Barkeeper arbeite. D.H. das man mich und einen Bekannten
von mir als Barkeeper für ein Fest, wie z.B. Geburtstag, Hochzeit o.Ä. zu
einem Stundenlohn "mieten". Meine Frage hierzu ist was es rechtlich zu
beachten gibt. Steuern, wie genau ein "Vertrag" dafür aufzusetzten ist
etc.Vielen Dank und freundliche Grüsse
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(Anonym):Guten Tag
Ich habe vor kurzem einen Baarkepingkurs besucht und würde als Nebenjob
gerne als "Catering" Barkeeper arbeite. D.H. das man mich und einen Bekannten
von mir als Barkeeper für ein Fest, wie z.B. Geburtstag, Hochzeit o.Ä. zu
einem Stundenlohn "mieten". Meine Frage hierzu ist was es rechtlich zu
beachten gibt. Steuern, wie genau ein "Vertrag" dafür aufzusetzten ist
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Kommentare
Di, 03/07/2018 - 14:13
Robert Schweng
Walter Büchi je nach gemeinde untersteht eine solche entgeltliche bewirtung auch einer grundsätzlichen bewilligungspflicht.
am besten bei der zuständigen behörde nachfragen.
https://www.wirtepatent.ch/de/wissensplattform/rechtliche-informationen/...
Birgit Rechsteiner das ganze mal Planen.
Je nach Grösse, dass da erreicht werden will muss man sich über die Zusammenarbeit Kollege - Kollege im Klaren sein. So lange ihr es gut habt, ist alles klar, aber wenn nichts schriftliches geregelt ist heisst es bald hier auf dem Rechtsforum: Mein Kollege bescheisst mich, ich hab alles aufgebaut und er kassiert nun alles... (oder ähnlich).
Ganz klar, ab dem ersten Franken Gewinn ist das zu versteuern (Milchbüechli-Buchhaltung reicht aus). Sozialversicherungen greifen nach unterschiedlichsten Hürden / Vorgaben. Diese nicht aus den Augen verlieren.
Im Vertrag ist grundsätzlich alles zu regeln, was bei Streitigkeiten Probleme macht, also Kosten bei Rückzug des Auftrages, falls Ihr nicht könnt (z.B. krank), Versicherungstechnische Dinge (Sachen und Personen) usw.
Nicht eine ganz einfache Sache... also der Barkeeper-Kurs war wohl das einfachste an allem... 😊