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(Anonym):Guten tag
Ich habe folgendes problem. Mein leitungswasser richt und schmeckt komisch. Nun habe ich versucht meinen Vermieter zu kontaktieren. Erreiche diesen aber schon seit Monaten nicht mehr. Habe mehrere probleme in der whg. Nun meine frage, ab wann und in welcher höhe kann ich eine mietreduktion starten? Muss ich meinen Vermieter erst schriftlich darauf hinweisen?
Danke fürs weiterhelfen
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(Anonym):Guten tag
Ich habe folgendes problem. Mein leitungswasser richt und schmeckt komisch. Nun habe ich versucht meinen Vermieter zu kontaktieren. Erreiche diesen aber schon seit Monaten nicht mehr. Habe mehrere probleme in der whg. Nun meine frage, ab wann und in welcher höhe kann ich eine mietreduktion starten? Muss ich meinen Vermieter erst schriftlich darauf hinweisen?
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Kommentare
So, 07/04/2019 - 13:58
Robert Schweng
Armin Moser Händ nur ir da Probläm oder alli im Huus ?
Wen da alli händ dä Wasserversogig vo Gmeind alüütä.
Daniela Müller Immer Vermieter schriftlich mit Erledigungsfrist mahnen...nie einfach Miete reduzieren