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(Anonym):Guten Tag, ich habe folgende Sache:
Mein Grundstück ist durch einen Zaun geschützt und ich habe einen Wachhund. Es wird am Tor darauf aufmerksam gemacht dass dort ein Hund ist. Für meine Tochter ist auf dem Gelände ein kleiner Spielplatz. Nun sind neue Nachbarn im Haus neben meines eingezogen und die Dame ist mit ihrem Sohn einfach auf mein Grundstück damit der Junge da spielen kann. Mein Hund ist auf beide los und hat den jungen ins Bein gebissen.
Was könnte auf mich zukommen?
Das Grundstück war gesichert durch einen Zaun und Tor. Außerdem wurde auch durch ein Schild vor dem Hund gewarnt.
VG.
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(Anonym):Guten Tag, ich habe folgende Sache:
Mein Grundstück ist durch einen Zaun geschützt und ich habe einen Wachhund. Es wird am Tor darauf aufmerksam gemacht dass dort ein Hund ist. Für meine Tochter ist auf dem Gelände ein kleiner Spielplatz. Nun sind neue Nachbarn im Haus neben meines eingezogen und die Dame ist mit ihrem Sohn einfach auf mein Grundstück damit der Junge da spielen kann. Mein Hund ist auf beide los und hat den jungen ins Bein gebissen.
Was könnte auf mich zukommen?
Das Grundstück war gesichert durch einen Zaun und Tor. Außerdem wurde auch durch ein Schild vor dem Hund gewarnt.
VG.
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Kommentare
So, 10/03/2019 - 10:48
Robert Schweng
Daniela Haller https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/institute/staak/MAS_Forens...
Daniela Haller Hier ein Link zu Hundebisse im Strafrecht. Ich würde am Tor noch ein Schloss anbringen. Denn du bist für dein Grundstück und den Hund verantwortlich.
Martin Kaiser Wurde schon ein Strafverfahren eröffnet?
Da die Mutter mit dem Sohn in ein umfriedetes Grundstück eingedrungen ist, wäre dies ein Hausfriedensbruch.
Ob der Hundebiss für den Hundehalter strafrechtliche Folgen hat muss die Voruntersuchung zeigen. Am Eingangstor wurde vor dem Hund gewarnt.
Ich würde dem FS raten, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen.
Priska Fluri-Blum Wurde die Polizei auf Platz geholt? Wäre in so einem Fall Pflicht. Bei dieser Gelegenheit auch gleich Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Dann Sofort Anwalt (Rechtsschutz) einschalten.
Ich Wünsche dem FS viel spass mit den neuen Nachbarn die weder Grenzen kennen noch Akzeptieren.
Sandi Cobain Wenn sie mit dem kleinen beim Arzt war, wird der dies automatisch ans Vetamt weiterleiten müssen. Diese Ämter handeln aber kantonal äusserst unterschiedlich und willkürlich. Da kann es sein, dass der Hund zum Wesenstest antraben muss, Auflagen erhält oder gar eingeschläfert wird.
Mirjam Locher-Heuberger Sie sind haftbar für Ihren Hund. Selbst ein Einbrecher dürfte Sie theoretisch verklagen, wenn der Hund ihn verletzt - trotz Zaun und Warnschildern. Im Falle eines Einbruchs darf Ihr Hund den Einbrecher stellen, aber nicht verletzen.
Wollte die Nachbarin tatsächlich einfach so zu Ihrem Spielplatz gelangen? Oder wollte sie nicht vielleicht vielmehr bei Ihnen läuten, um sich etwa vorzustellen? Wie gelangt zum Beispiel der Pöstler zu Ihnen?
Mirjam Locher-Heuberger https://www.advopedia.ch/news/aktuell/schadensersatzanspruch-durch-hunde...