(Anonym):Guten Tag
Ich habe in einer FB Gruppe einen Artikel gekauft. Dieser wurde als gut gebraucht verkauft aber mit der Bemerkung, keine Beeinträchtigungen, er funktioniere einwandfrei.
Nun habe ich ihn gestern erhalten, bin aber nicht zufrieden. Meines Erachtens ist die Abnützung zu gross, so dass die Funktion doch beeinträchtigt ist. Deshalb möchte ich das Geld zurück verlangen und den Artikel zurück senden.
Die Verkäuferin weigert sich, den Artikel zurückzunehmen und das Geld zu überweisen.
Wie ist das geregelt?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Walter Büchi wenn nicht ausdrücklich das recht auf wandelung (art. 199 or) ausgeschlossen wurde, ist der verkäufer auch bei occassionen grds. ein jahr haftbar.
eine normale abnutzung reicht jedoch nicht für die inanspruchnahme einer gewährleistungspflicht aus.

Rolf Stüssi Walter Büchi hat es sehr gut erläutert.

Grundsätzlich kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.
Seit 1.1.2013 haben wir ein verschärftes Recht mit der gesetzlichen Gewährleistung, diese gilt auch bei gebrauchten Artikeln von 2 Jahren.
Diese kann auf 1 Jahr reduziert oder ganz ausgeschlossen werden.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch bei Privatverkäufen.

Der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung muss aber explizit im Vorfeld spätestens beim Verkauf dem Käufer angezeigt werden.

Eine Formulierung wäre hier.
Ohne Garantie, jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Ohne Garantie, Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Jede Gewährleistung sowie Garantie ausgeschlossen, etc.

Am besten ist die Formulierung:
Es wird keine Garantie gewährt. Jegliche Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen.

Wenn nichts vereinbart wurde, kommt die gesetzliche Gewährleistung zum Zug, d.h. der Käufer hat folgende Rechte

bei Mängeln während 2 Jahren
- Reparatur/Ersatz
- nachträgliche Preisminderung
- Wandelung (Rückabwicklung des Kaufs)
Rückgabe Artikel Erstattung des Kaufpreises

Verschleiss und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Wenn der Verschleiss wirklich so gross ist, dass die Funktion eingeschrenkt ist, müssten Sie diesen Mangel unverzüglich dem Verkäufer anzeigen und eine der Rechte der Gewährleistung verlangen

- Reparatur/Ersatz
- nachträgliche Preisminderung
- Wandelung verlangen

Die Beweispflicht liegt aber hier bei Ihnen, dass dieser Mangel die Maschine derart einschränkt

Die andere Frage ist hier, lohnt sich der Aufwand für diesen Artikel Wert und Zeitaufwand.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden