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(Anonym):Guten Tag.
Ich habe die Wohnungsschlüssel per 31.7. eingeschrieben an die Verwaltung geschickt. Bis heute kam keine Mängelliste bei mir an (Verweis auf Art 267a OR).
Ich werde Morgen mit Einschreiben darauf verwiesen, dass die Ansprüche des Vermieters nun hinfällig sind gem Art 267a OR und um Auszahlung der Kaution innert 7 Kalendertagen gebeten.
Gibt es eine gesetzliche Frist in der der Vermieter die Kaution auszahlen muss, wenn er keine Ansprüche geltend gemacht hat?
Danke für Ihre Antworten ??
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(Anonym):Guten Tag.
Ich habe die Wohnungsschlüssel per 31.7. eingeschrieben an die Verwaltung geschickt. Bis heute kam keine Mängelliste bei mir an (Verweis auf Art 267a OR).
Ich werde Morgen mit Einschreiben darauf verwiesen, dass die Ansprüche des Vermieters nun hinfällig sind gem Art 267a OR und um Auszahlung der Kaution innert 7 Kalendertagen gebeten.
Gibt es eine gesetzliche Frist in der der Vermieter die Kaution auszahlen muss, wenn er keine Ansprüche geltend gemacht hat?
Danke für Ihre Antworten ??
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Kommentare
Mo, 20/08/2018 - 16:13
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Der Vermieter hat 6 Monate Zeit, die Kaution zurück zu zahlrn.
Normalerweise schickt man aber nicht einfach mal die Schlüssel zurück, sondern macht eine gemeinsame Begehung...
Je Nach dem, Feiertag, Wochenende etc. Ist diese 14 tägige Frist noch nicht abgelaufen...
Sybille Rellstab Meines Wissens, gibt es keine Frist. Du kannst wenn 1 Jahr rum ist, die Kaution bei der Bank direkt einfordern, vorher nicht.
https://www.mietkautionschweiz.ch/mietkaution-k%C3%BCndigung