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(Anonym):Guten Tag
Ich habe am 3. Juli eine neue Stelle angenommen. Die Probezeit läuft über ein Temporerbüro. Ich habe mir die Zeiten aufgeschrieben trotz Stempeluhr. Nach meiner Berechnung komme ich auf mehr Stunden als das Temporerbüro. Er verweigert mir die Stempelzeiten die er vom Betrieb hat zu geben. Darf er das Verweigern?
Gruss
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(Anonym):Guten Tag
Ich habe am 3. Juli eine neue Stelle angenommen. Die Probezeit läuft über ein Temporerbüro. Ich habe mir die Zeiten aufgeschrieben trotz Stempeluhr. Nach meiner Berechnung komme ich auf mehr Stunden als das Temporerbüro. Er verweigert mir die Stempelzeiten die er vom Betrieb hat zu geben. Darf er das Verweigern?
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Kommentare
So, 27/08/2017 - 09:39
Walter Büchi
in der probezeit kann man mit einer 7 tägigen frist kündigen. es wäre evtl. besser zu warten, bis diese vorbei ist um danach dagegen vorzugehen? grundsätzlich aber muss der ag die stunden bzw. lohnabrechnungen für den mitarbeiter transparent halten !
So, 27/08/2017 - 10:48
Robert Schweng
Hmm, warum fragen Sie nicht direkt im Betrieb nach oder kopieren sich dort immer die Karte (Handy)?
So, 27/08/2017 - 11:27
Wäspe Patric
Habe beim Betrieb nach gefragt. Die sagen sie hätten die Abrechnung weiter geleitet.
So, 27/08/2017 - 11:34
Walter Büchi
dann legen sie dem betrieb dies vor und drohen mit dem gang zur schlichtungsstelle:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitn...
Mo, 28/08/2017 - 08:43
Allma Kiki
Die Abrechnung von der Zeiterfassung verlangen und diese nachrechen.