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(Anonym):Guten Tag
Ich hab im Mai eine E-Gitarre über FB gekauft, per Twint bezahlt und wurde dann mehrmals vom Verkäufer vertröstet.
Nach knapp 2 Monaten hab ich einen Strafantrag wegen Betrugs bei der Polizei gestellt.
Die sagen mir aber sie können da nicht viel machen. :-(
Was würdet Ihr mir raten, bzw. Wie kann man weiter gegen diesen ... vorgehen?
Danke
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(Anonym):Guten Tag
Ich hab im Mai eine E-Gitarre über FB gekauft, per Twint bezahlt und wurde dann mehrmals vom Verkäufer vertröstet.
Nach knapp 2 Monaten hab ich einen Strafantrag wegen Betrugs bei der Polizei gestellt.
Die sagen mir aber sie können da nicht viel machen. :-(
Was würdet Ihr mir raten, bzw. Wie kann man weiter gegen diesen ... vorgehen?
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Kommentare
Di, 22/05/2018 - 23:56
Robert Schweng
Thomas Berger Wenn sho bi der Polizei gsi bish, chasch nöd viel mache.
Vielliicht dem Admin vo der Siite oder FB melde.
Marc Schmidli facebook esxh kei verchaufsplattform
Monique Schmidli-Rieder Sofern du Namen und Adresse hast, bleibt dir nur die betreibung.
Walter Büchi im ersten schritt den verkäufer mahnen und eine angemessene (kurze) nachfrist per einschreiben setzen. davon kann abgesehen werden, wenn ein sog. verfalltag verabredet wurde (damit ist gemeint, dass ein konkreter zeitpunkt, zu dem die e-gitarre hätte geliefert werden sollen, vereinbart wurde. wenn dieser aber nicht schriftlich festgehalten wurde, haben sie beweisschwierigkeiten und sollten trotzdem mahnen).
im zweiten schritt könnte man dem verkäufer erklären, dass man auf die nachträgliche erfüllung verzichtet, vom vertrag zurücktritt und deshalb das geld zurückverlangt.
(siehe auch die weiteren möglichkeiten des gläubigers in art. 107-109 or).