(Anonym):Guten Tag.
Ich bin etwas Stutzig, das vorallem so ein „verbrechen“ welches vor über 1 jahr geschah, von freund und helfer so verfolgt werden kann/darf
Es wurde auch nie Das wort Kontrolle oder Polizei gennant. Brauche dringend Tipps. Vielen Dank!

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Kommentare

Robert Schweng

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Daniel Morach Ja darf sie....da es sicher viele beschuldigte gibt aus dieser gruppe kann es durchaus länger dauern bis post kommt...evt dauerte es auch seine zeit bis die strafverfolgungsbehörden ihren namen und Adresse hatten....wenn man in so einer gruppe ist keine polizisten einladen respektiv keine fremden personen....

Birgit Rechsteiner Da wirst du nichts dagegen tun können. Die Problematik ist ja schon länger bekannt und auch schon vielen Gerichten abgesegnet worden.
Und ja - so lange ein Verbrechen nicht verjährt ist, so lange kann noch einer kommen und dich Anzeigen... und es ist doch Scheissegal ob du das Wort Kontrolle oder Polizei nennst - es ist so offensichtlich, worum es geht, da kann sich also niemand raus reden...
Anfang zu sparen - die Bussen sind nicht unerheblich.
Hier ist also die Rede von Bussen um die CHF 850.-- - und das war 2017...
https://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/Saftige-Busse-fuer-Radar-W...

Birgit Rechsteiner noch als Detail - seit 2008 ist es verboten, im Radio usw. vor Radar zu warnen. Seit 2013 ist es auch für Privatpersonen verboten, egal auf welchem Weg vor Radar zu warnen.

Walter H Beutler Das Warnen vor Geschwindigkeitskontrollen ist verboten, kann eben auch, richtigerweise übrigens, überwacht werden und wird bestraft

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