Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Tag.
Ich arbeite neu im Sicherheitswesen.
Wie ist es da geregelt, wenn die Einsatzleitung einen per SMS 45 Minuten vor Dienstbeginn auf Platz bestellt?
Die Zeit ist für die Einführung und für Briefing gedacht.
Das gehört doch zur Arbeitszeit, oder nicht?
Vielen Dank und freundliche Grüsse. 👌
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Tag.
Ich arbeite neu im Sicherheitswesen.
Wie ist es da geregelt, wenn die Einsatzleitung einen per SMS 45 Minuten vor Dienstbeginn auf Platz bestellt?
Die Zeit ist für die Einführung und für Briefing gedacht.
Das gehört doch zur Arbeitszeit, oder nicht?
Vielen Dank und freundliche Grüsse. 👌
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 09/07/2018 - 10:09
Robert Schweng
Cindy Zwyssig Auf jeden Fall!
Sandra Schnelli-Kehrli alles bis auf an-umziehen ist arbeitszeit.
Andreas Thanner Ja. Siehe GAV der Sicherheitsbranche und ArG.
Birgit Rechsteiner steht darüber was im Vertrag? Oder GAV?
Andreas Thanner Ja 😊 GAV Art. 12
Walter Büchi relevant ist art. 12 des gav.
http://www.pako-sicherheit.ch/?n0=13
der Kommentar zum gav nennt briefings etc. sogar ausdrücklich als arbeitszeit.
es würde aber auch nach or und argv klar zur arbeitszeit zählen.
Verwalten