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(Anonym):Guten Tag.
Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Betrieb (50% Einsatz).
Wir sind 18 Frauen und unser Chef will ab nächstes Jahr Quartalferien einführen.
Das heisst er entscheidet wer im 1.Quartal 2. Quartal etc. die Ferien beziehen muss.
Meine Frage, ist das rechtlich erlaubt?
Danke für die Antwort
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(1 Stimme)
(Anonym):Guten Tag.
Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Betrieb (50% Einsatz).
Wir sind 18 Frauen und unser Chef will ab nächstes Jahr Quartalferien einführen.
Das heisst er entscheidet wer im 1.Quartal 2. Quartal etc. die Ferien beziehen muss.
Meine Frage, ist das rechtlich erlaubt?
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Kommentare
Sa, 26/05/2018 - 09:11
Robert Schweng
Walter Büchi gemäss art. 329c
"
1 Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjah- res zu gewähren; wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammen- hängen.
2 Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.
Der Arbeitgeber kann also bei einem Betrieb wie dem Ihrigem schon sehr weitreichend über die Ferien bestimmen. Dennoch hat er die Bedürfnisse der Angestellten auch zu berücksichtigen, als Teil der Arbeitgeberfürsorgepflicht.
"
der arbeitgeber kann in einem betrieb wie dem ihren sehr weitreichend über die ferien bestimmen.
dennoch hat er die bedürfnisse der angestellten als teil der arbeitgeberfürsorgepflicht zu berücksichtigen.
https://or.gesetzestext.ch/artikel.cfm?key=460&art=Der_Arbeitsvertrag