(Anonym):Guten Tag Herr Schweng
Ich bitte Sie diese Nachricht als Anonym zu posten. Hoffe der Text ist verständlich.

A+B haben eine Firma gegründet (einfache Gesellschaft). A hat Haarentfernung gemacht mit einem Lasergerät wo auch A selber bezahlt hat.
B hat nur Massage gemacht.
Da sich jetzt A+B getrennt haben, verlangt B das Lasergerät zurück und sagt dies gehöre dem Geschäft.
A hat damals das Geld für das Lasergerät auf das gemeinsame Geschäftskonto zuerst überwiesen, da B meinte es wäre profesioneller wen man das Lasergerät über das Geschäftskonto bezahlt.
B hat jetzt bei der Polizei eine Anzeige gemacht wegen Diebstahl.
Ist B im Recht?
Danke schon mal im Voraus..

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Kommentare

Robert Schweng

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Ciara Gomez Ich würde sagen ja, B ist im Recht.
Das Gerät wurde ja vom Geschäftskonto bezahlt! 🤔🙄😎

FS:
Es besteht kein Vertrag. Sie haben sich damals entschieden das B Massage macht und A Haarentfernung. Nur A hat sich entschieden das Lasergerät zu kaufen und damit zu arbeiten. Darum hat A auch das Gerät mit dem eigenen Geld bezahlt. Sie wollten sich damals einfach die Miete teilen.

Birgit Rechsteiner ohne Vertrag besteht keine einfache Gesellschaft...
Auf welchen Namen lautet das "Geschäftsbankkonto"?

Birgit Rechsteiner Zitat OR 530 A
Begriff
1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.
Ohne Vertrag = KEINE einfache Gesellschaft

Birgit Rechsteiner Also - da vertraglich nicht geregelt - kann niemand eine wirklich gültige Antwort geben.
Da das Konto A+B gehört, die Zahlung von da abging, gehört nach meiner Meinung das Gerät beiden Parteien zu gleichen Teilen. Die Einlage wird (da eben ohne Vertrag) wohl als Einlage in die "Firma" gewertet - und gilt nicht mehr als "mein Geld".
Die Diebstahlsanlage ist nun sicherlich menschlich nicht ok - aber rechtlich (bzw. eben rechtsfrei) ist das möglich und spricht nichts dagegen.

Birgit Rechsteiner vLiebe Leser
ich kann nur immer wieder betonen, dass "selbständig Erwerbstätig sein" nicht einfach ist. Da gibt es unheimlich viele Gesetze, die eingehalten werden müssen. Es gibt sehr viele Menschen, die sehr viel Zeit mit der Aus- und Weiterbildung auf dieser Sparte verbringen. Die machen das nicht einfach so!
Ich als Buchhalter kenne so viele Fälle von Kleinstfirmen, die genau weil sie bei Buchhaltung, Steuern oder Beratung sparen wollten (ja klar, jede Hausfrau kann die Buchhaltung für das Geschäft ihres Mannes machen - einfach so) - und das sehr teuer bezahlen mussten...
Und mit teuer rede ich von Altersvorsorge, ganze Existenz, Geschäftsaufgabe etc.

Walter Büchi ich sehe hier keine bereicherungsabsicht,
daher keinen diebstahl gemäss art.138 sondern sachentziehung gemäss art. 141 stgb.
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_017.htm

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