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(Anonym):Guten Tag Herr Schweng
Dürfte ich Sie bitten folgendes im Rechtsform Schweiz anonym zu posten?
Danke ihnen
Hallo zusammen
Brauche einen Rat für mich.
Ich habe eine Vertrag als Gruppenleiterin
2jahre später bekam ich eine Vereinbarung fr eine Schule (Weiterbildung) darin steht das ich wärend der zeit der Weiterbildung Stv leitung bin.
Zur zeit arbeite ich nur als Gruppenleitung
Ich bin noch bis ende 2018 in der Weiterbildung
Heute ein Gespräch mit meinem Vorgestzen:
Ich werde nie eine Leitende stelle bekommeb. Auch keine Stv leitung.
Sehe ich das richtig:
Sie verstossen gegen ihre eigene Vereinbarung?
Wie kann ich vorgehen?
Könnte ich künden und müsste nicht den Betrag X fr. Zurück zahlen da sie die Vereinbarung nicht einhalten?
Danke euch
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(Anonym):Guten Tag Herr Schweng
Dürfte ich Sie bitten folgendes im Rechtsform Schweiz anonym zu posten?
Danke ihnen
Hallo zusammen
Brauche einen Rat für mich.
Ich habe eine Vertrag als Gruppenleiterin
2jahre später bekam ich eine Vereinbarung fr eine Schule (Weiterbildung) darin steht das ich wärend der zeit der Weiterbildung Stv leitung bin.
Zur zeit arbeite ich nur als Gruppenleitung
Ich bin noch bis ende 2018 in der Weiterbildung
Heute ein Gespräch mit meinem Vorgestzen:
Ich werde nie eine Leitende stelle bekommeb. Auch keine Stv leitung.
Sehe ich das richtig:
Sie verstossen gegen ihre eigene Vereinbarung?
Wie kann ich vorgehen?
Könnte ich künden und müsste nicht den Betrag X fr. Zurück zahlen da sie die Vereinbarung nicht einhalten?
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Kommentare
Do, 02/11/2017 - 21:20
Walter Büchi
an die fragestellerin:
nein, denn es gibt einen unterschied zwischen einem vertrag und einer vereinbarung, was die rechtsverbindlichkeit betrift.
daher würde ich an ihrer stelle die weiterbildung so zuende bringen.
danach haben sie bessere karten für verhandlungen oder wechseln den job.
http://www.helpster.de/unterschied-von-vereinbarung-und-vertrag-fachmaen...
Fr, 03/11/2017 - 13:07
Méli Margrith Theintz
Verstehe icj es richtig? Das also die Vereinbarung nicht rechtskräftig ist? Das die Fragestellerin also künden könnte ohne den Betrag X zahlen zu müssen?
Fr, 03/11/2017 - 13:16
Walter Büchi
korrekt, die vereinbarung ist nicht unbedingt rechtsverbindlich(ohne den inhalt zu kennen). der vertrag allerdings schon. der müsste also fristgerecht gekündigt werden!
über beträge kann an dieser stelle nur spekuliert werden, ohne zu wissen was genau festgeschrieben wurde.