(Anonym):Guten Tag.
Dürfen Personen aus einen EU/ EFTA Land in die Schweiz für 3 Monate arbeiten kommen und dann wieder zurück in ihre Heimat reisen, zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von 1-2 Monaten wieder in die Schweiz zurück kehren und weiter arbeiten?

Vielen Dank...🙏

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Kommentare

Robert Schweng

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Martin Kaiser Ja die EU/EFTA-Bürger dürfen das. Massgebend ist hier das Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA)
Für Kroatien gelten aber noch Übergangsbestimmungen.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994648/index.html

Martin Kaiser Hier die Verordnung dazu:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021010/index.html

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