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(Anonym):Guten Tag
Bitte Anonym
Ich arbeite als Geschäftsführerin in einer Filliale einer
Detailhandelskette die aber im Franchise ist.
Wir sind ein Team mit 4-5 Mitarbeiter.
Eine Mitarbeiterin ist seit 2.5 Monaten krabk geschrieben und eine weitere
hat mir nun eröffnet das sie ab dem 20.7.18 bis mind Ende August nicht mehr
arbeiten könne, da Ihre Kinderbetreuung (Ehemann) ausfallen werde. Wir sind
immer chronisch unterbesetzt und in denn Sommerferien sowieso. Nun sagt sie
sie habe keinerlei Möglichkeiten eine Kinderbetreuung zu finden für diese 6
Wochen wo ihr Mann ausfallen werde (Ausland), sie könne nicht arbeiten
kommen. Sie wisse dass das wohl die kündigung für sie bedeutet, aber sie
könne nicht kommen wegen denn Kindern. Nun wenn Sie kündigen würde,
könnte Sie das frühstens per Ende Juli künden und hätte dann
Kündigungsfrist bis Ende August. Sie müsste also genau diese Zeit arbeiten
in der sie NICHT arbeiten kann.
Mir ist klar das ich Gesetzmässig auf der sicheren Seite bin, sie hat
schliesslich einen laufenden Vertrag denn sie brechen würde wenn Sie nicht
kommen würde. Aber ich habe wirklich niemand der ihre 35std pro Woche
übernehmen könnte. Absolut niemand. Was kann ich machen? Was kann ich von
ihr verlangen und was hätte es für sie für konsequenzen wenn sie in zwei
Wochen wirklich nicht mehr zur arbeit kommt?
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(Anonym):Guten Tag
Bitte Anonym
Ich arbeite als Geschäftsführerin in einer Filliale einer
Detailhandelskette die aber im Franchise ist.
Wir sind ein Team mit 4-5 Mitarbeiter.
Eine Mitarbeiterin ist seit 2.5 Monaten krabk geschrieben und eine weitere
hat mir nun eröffnet das sie ab dem 20.7.18 bis mind Ende August nicht mehr
arbeiten könne, da Ihre Kinderbetreuung (Ehemann) ausfallen werde. Wir sind
immer chronisch unterbesetzt und in denn Sommerferien sowieso. Nun sagt sie
sie habe keinerlei Möglichkeiten eine Kinderbetreuung zu finden für diese 6
Wochen wo ihr Mann ausfallen werde (Ausland), sie könne nicht arbeiten
kommen. Sie wisse dass das wohl die kündigung für sie bedeutet, aber sie
könne nicht kommen wegen denn Kindern. Nun wenn Sie kündigen würde,
könnte Sie das frühstens per Ende Juli künden und hätte dann
Kündigungsfrist bis Ende August. Sie müsste also genau diese Zeit arbeiten
in der sie NICHT arbeiten kann.
Mir ist klar das ich Gesetzmässig auf der sicheren Seite bin, sie hat
schliesslich einen laufenden Vertrag denn sie brechen würde wenn Sie nicht
kommen würde. Aber ich habe wirklich niemand der ihre 35std pro Woche
übernehmen könnte. Absolut niemand. Was kann ich machen? Was kann ich von
ihr verlangen und was hätte es für sie für konsequenzen wenn sie in zwei
Wochen wirklich nicht mehr zur arbeit kommt?
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Kommentare
Fr, 06/07/2018 - 18:59
Robert Schweng
Shirin Talay Wenn die Mitarbeiterin sonst zuverlässig war und sie schon langjährig bei Ihnen arbeitet, könnte sie vielleicht unbezahlte Ferien nehmen.
Und in der Zeit, in welcher sie abwesend ist, lässt sich bestimmt ein Schüler oder Student befristet einstellen, der ein bisschen Feriengeld verdienen will.
Robert Schweng FS:
Die antwort wäre:
Nein ein Schüler kann diese Arbeit nicht alleine erledigen, es ist eine kleine Filliale in der immer nur ein Angestellter ist.
Birgit Rechsteiner Sie wird so oder so nicht kommen. Der Lohn wird nicht gezahlt, alao wird sie auch kaum etwas an den «Schaden» zahlen müssen, der entsteht.
Was wäre denn der Plan, wenn sie krank wäre? Wie würde das Ganze dann gelöst? Am ehesten ist es wohl der Inhaber (Franchisenehmer) der die Lücke füllen muss...
Aber, wenn man der MA nicht kündigt, kann sie evt zu Randzeiten eine Betreuung für die Kinder finden und arbeiten kommen?
Andreas Thanner Das Geschäftsrisiko - und darunter fällt auch die Personalplanung - kann niemals auf den Arbeitnehmer überwälzt werden.
Versuchen wir das mal im Detail zu analysieren:
1. Kinderbetreuung ist zu 100% das Problem der Eltern. Bei Krankheit gelten andere Regeln, aber die reguläre Betreuung muss sichergestellt sein. Können dies Eltern nicht und bleiben daher der Arbeit fern, wird dies rechtlich gleich behandelt wie ein "Blaumachen". Das bedeutet: Es muss kein Lohn bezahlt werden.
2. Ihre Mitarbeiterin hat also Ihre Pflichten nicht erfüllt und wenn Sie nun einen Schaden dadurch erleiden, dann wird diese Angestellte schadensersatzpflichtig. Das ist allerdings nicht so einfach zu beweisen:
3. Für eine Schadensersatzpflicht muss ein Kausalzusammenhang zwischen Schaden und der Verursacherin bestehen. Ein Gericht würde argumentieren, dass die Personalplanung zu 100% in der Verantwortung der Geschäftsführung liegt und auch bei Personalknappheit im Markt keine andere Beurteilung stattfinden wird. Man wird Ihnen vorwerfen, dass Sie es nicht zu stande bringen 1.5 Monate vor der geplanten (!) Abwesenheit geeigneten Ersatz zu organisieren und man wird Sie fragen was Sie denn machen, wenn jemand plötzlich krank wird? Auch da müssten Sie ein Plan B und C im Fach bereitliegen haben, damit das Geschäft keinen Schaden ninnt.
Nach dieser Erkenntnis wird Ihre Mitarbeiterin somit zu 99% nicht schadensersatzpflichtig.
Fazit: Es bleibt Ihnen nur eines übrig: Sofort Ersatz suchen und das Schiff schaukeln. Der Mitarbeiterin können Sie ordentlich (!) kündigen. Eine fristlose Kündigung diesbezüglich würde vor Gericht sehr wahrscheinlich nicht standhalten, da die Vorwarnzeit mit 1.5 Monaten lange ist und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht derart zerstört wird.