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(Anonym):Guten Tag
Ab wann kommt bei online käufen ein Vertrag zustande?
ZB in den Facebook Gruppen. Wenn jemand Interesse hat, der Preis akzeptiert aber dann doch nicht bezahlt ist dies schon Vertragsbruch?
Oder kann ein Käufer ohne weiteres vom Kauf zurück treten?
Also quasi sich nicht mehr melden?
Wie lange muss ich dann die Ware reservieren?
Vielen Dank im Voraus
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(1 Stimme)
(Anonym):Guten Tag
Ab wann kommt bei online käufen ein Vertrag zustande?
ZB in den Facebook Gruppen. Wenn jemand Interesse hat, der Preis akzeptiert aber dann doch nicht bezahlt ist dies schon Vertragsbruch?
Oder kann ein Käufer ohne weiteres vom Kauf zurück treten?
Also quasi sich nicht mehr melden?
Wie lange muss ich dann die Ware reservieren?
Vielen Dank im Voraus
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Kommentare
Do, 14/12/2017 - 06:37
Thomas Berger
Guete Morge. 😊
En Vertrag isch normalerwiis gültig, wenn beide Parteie iverstande sind und der Käufer d AGB's akzeptiert hät.
Da ishes rechtliche guet beschriebe:
https://www.unternehmerzeitung.ch/recht/online-handel/
Do, 14/12/2017 - 13:17
Walter Büchi
(art. 1 or) zum abschluss eines vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige willensäusserung beider parteien nötig.
betreffend der gestellten fragen heisst dies, dass diese nicht beantwortet werden können, ohne das weitere informationen vorliegen. meistens stellt ein verkäufer beim online-kauf bedingungen (ware muss abgeholt werden, vorauszahlung etc.). wenn ein käufer diese bedingungen nicht akzeptiert, kommt kein vertrag zustande.
generell: wenn ein käufer die gestellten bedingungen akzeptiert, kommt der vertrag zustande.