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(Anonym):Guten Morgen zusammen.
Meine Wäsche wurde aus dem gemeinsamen Wäschekeller entwendet. Ich habe jetzt an unsere Haustür nen Zettel geklebt mit der Bitte die bis morgen abend wieder in den Wäschekeller zu stellen.
Muss bzw sollte man falls meiner Forderung (hoffe ja das es iwie aus versehen passiert ist) die Polizei und den Vermieter einschalten?
Oder reicht eines von beiden?
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(Anonym):Guten Morgen zusammen.
Meine Wäsche wurde aus dem gemeinsamen Wäschekeller entwendet. Ich habe jetzt an unsere Haustür nen Zettel geklebt mit der Bitte die bis morgen abend wieder in den Wäschekeller zu stellen.
Muss bzw sollte man falls meiner Forderung (hoffe ja das es iwie aus versehen passiert ist) die Polizei und den Vermieter einschalten?
Oder reicht eines von beiden?
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Kommentare
Fr, 06/09/2019 - 13:09
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Was möchtest du mit dem Einschalten von einer oder beiden Parteien erreichen?
Anzeige wegen Diebstahl? Dann ist die Polizei zuständig.
Das jemand mal ein Schild anbringt - Stehlen verboten? - dann wohl der Vermieter...
Karina Grossenbacher Das liegt weder im Haftungsbereich der Hausverwaltung noch des Vermieters,Eine Anzeige gegen Unbekannt ist wohl das einzige, was dir dann bleibt.
Wolfgang Bloeck Natürlich schadet es nicht, wenn Du den Vermieter oder die Verwaltung freundlich über Deine Anzeige wegen eines Wäschediebstahls informierst. Erwarte aber kein "Tätigwerden" von ihm/ihr. Was soll er/sie denn als aussenstehende Partei machen?
Blanca Arni eg würds au de verwaltig melde. dass wenn das bi öper anderem au passiert,isch d verwaltig scho informiert