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(Anonym):Guten Morgen.
Wir hatten gestern Abend ein Streitgespräch und zwar ging es darum:
Eine Freundin hat behauptet dass eine Konkubinatspartnerin jederzeit Ihren Freund auf der Intensivstation(nicht ansprechbar) besuchen könne,
man brauche dazu keine Vollmacht.
Sie hätte keine Probleme, gehabt bei ihrem Lebenspartner(nicht verheiratet) der mittlerweile verstorben ist.
Ich war da aber ganz anderer Meinung, doch sie ist felsenfest überzeugt es geht auch ohne eine Vollmacht.
Wie seht Ihr das???
Besten Dank die Richtigstellung...
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(Anonym):Guten Morgen.
Wir hatten gestern Abend ein Streitgespräch und zwar ging es darum:
Eine Freundin hat behauptet dass eine Konkubinatspartnerin jederzeit Ihren Freund auf der Intensivstation(nicht ansprechbar) besuchen könne,
man brauche dazu keine Vollmacht.
Sie hätte keine Probleme, gehabt bei ihrem Lebenspartner(nicht verheiratet) der mittlerweile verstorben ist.
Ich war da aber ganz anderer Meinung, doch sie ist felsenfest überzeugt es geht auch ohne eine Vollmacht.
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Kommentare
So, 23/09/2018 - 12:56
Robert Schweng
Christina Ammann Nach meinem Wissen braucht es etwas schriftliches, dass ein Konkubinationspartner sein Partner auf der IPS besuchen kann. Ich meinte, wir hatten das sogar in unserem Konkubinationsvertrag, bzw. Patientenverfügung drin.
Inzwischen sind wir verheiratet und da ist der Fall klar.
Uschi Aeby-Züst Bin ganz deiner Meinung, da hat ein Konkubinatspartner gar keine Rechte, wenn das nicht schriftlich in einem offiziellen Vetrag geregelt ist.
Eveline Gutmann Das braucht eine Patientenverfügung...
Markus Meyer wen man einen arzt erwischt dem es genügt, dass man an derselben Adresse wohnt und dir darum Zutritt und Informationen gibt, hast du Glück. Rechtlich aber absolut nicht haltbar !!! Dieser Arzt, Spital, Mitarbeiter etc.etc. machen sich strafbar !!!
Wenn man das also umgehen möchte, gegenseitige Patientenvollmacht geben und diese bei erstem Kontakt vorweisen.
Anleitungen wie man das macht, findest du bei GOOGLE
Ursula Heimberg Stegmann Vielleich hat der Partner in der Krankenakte seine Freundin eingetragen oder der Hausarzt weiss Bescheid .
Joel Szabo Im Konkubinat ist es wichtig, dass beide eine Patientenverfügung unterzeichnen. Um so auch in der Intensivstation rein zu kommen.was auch noch wichtig ist...wenn diese Patientenverfügung nicht vorhanden ist, dürfen nur Verwante (Eltern, Geschwister) über weiteren verlauf des Patienten bestimmen (wenn nicht ansprechbar)...Ist noch ein sehr wichtiges Dokument für nicht verheiratete Paare...ich wünsche dir trotzdem viel Glück und gute Genesung deinem Partner....