Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Morgen.
Wie lange kann das Gericht den Betrag der unentgeltlichen Rechtshilfe zurückverlangen? 🙈
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Morgen.
Wie lange kann das Gericht den Betrag der unentgeltlichen Rechtshilfe zurückverlangen? 🙈
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 6
Archiv
- Juni 2018 (107)
- Juli 2018 (109)
- August 2018 (76)
- September 2018 (82)
- Oktober 2018 (89)

Kommentare
Sa, 25/05/2019 - 10:13
Robert Schweng
Walter Büchi zpo art. 123 nachzahlung
1 eine partei, der die unentgeltliche rechtspflege gewährt wurde, ist zur nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der lage ist.
2 der anspruch des kantons verjährt zehn jahre nach abschluss des verfahrens.
Igbo M'baku Aus einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren?
Rahel Schlittler Ich nehme an dass mit einer Mahnung die Frist wieder von neuem beginnt?