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(Anonym):Guten Morgen.
Meine Ex will zu ihrem Freund in Biel zügeln.
Ich sehe mein Kind jetzt schon viel zu wenig und mit dem Wegzügeln wär ich ja nur noch mit Autofahren beschäftigt!
Kännte ich dagegen etwas unternehmen?
Vielen Dank!
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(Anonym):Guten Morgen.
Meine Ex will zu ihrem Freund in Biel zügeln.
Ich sehe mein Kind jetzt schon viel zu wenig und mit dem Wegzügeln wär ich ja nur noch mit Autofahren beschäftigt!
Kännte ich dagegen etwas unternehmen?
Vielen Dank!
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Kommentare
Di, 25/09/2018 - 15:23
Robert Schweng
Liza Lo wenn deine ex das aufenthaltsbestimmungsrecht hat,kannst du leider dagegen nichts machen..
Boban-Dragica Spasovski Dein Anwalt oder die KSB die euch unterstützt kann dir am besten Auskunft geben
Kurt Egli Grundsatzlich darf ihre Ex dahin zügeln wo sie möchte, solange das Besuchsrecht dadurch nicht erheblich erschwert wird.
Es kann nicht klar gesagt werden, ab welcher Distanz das Besuchsrecht tangiert wird.
Als Beispiel: wenn für das RAV ist ein Arbeitsweg von 2h zumutbar ist, dürfte das auch zutreffen um Ihre Kinder zu sehen können.
Zum Rechtlichen:
Art. 301a ZGB
Bestimmung des Aufenthaltsortes
1 Die elterliche Sorge schliesst das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.
2 Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und will ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so bedarf dies der Zustimmung des andern Elternteils oder der Entscheidung des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde, wenn:
a. der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt; oder
b. der Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr durch den andern Elternteil hat.
3 Übt ein Elternteil die elterliche Sorge allein aus und will er den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so muss er den anderen Elternteil rechtzeitig darüber informieren.
4 Dieselbe Informationspflicht hat ein Elternteil, der seinen eigenen Wohnsitz wechseln will.
Roman Caviezel Kurt Egli führt das sehr schön aus, entscheidend hierbei ist ob eine gemeinsame elterliche Sorge oder eine alleinige Sorge besteht. Bei alleiniger Sorge kann Ihre Exfrau dies ohne Sie bestimmen. Natürlich kann eine neue Vereinbarung getroffen werden, wie dies mit dem Holen oder Bringen des Kindes zu regeln ist.
Robert Schweng Roman Caviezel Richtig! Ich kenne da einen sehr ähnlich gelagerten Fall bei dem die KESB so entschieden hat, dass das Kind jeweils eine Strecke von einem Elternteil gebracht und geholt werden muss.
Yvonne Wilke So wurde bei mir auch entschieden
Strecke SG-Aarau
Hälfte /Hälfte
Pati Rychener https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/sorgerecht-welche-distanz-zum-ki...