(Anonym):Guten Morgen.

Kann man eine Lieferung verweigern, wenn diese trotz Absprache und Versprechen viel zu spät geliefert wird, oder haftet man nach wie vor dafür? 🙈

Dankeschön...🤗

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Kommentare

Robert Schweng

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Mirjam Locher-Heuberger Haben Sie den Lieferanten vorgängig schriftlich - per Einschreiben aus Beweisgründen - denn schon in Verzug gesetzt und ihm eine letzte Frist gewährt, die nicht eingehalten wurde?

Kurt Egli Wenn eine Verbindlichkeit fällig ist und der Schuldner in Verzug ist, dann muss der Gläubiger den Schuldner mahnen, Artikel 102 OR.
Der Käufer kann auf Erfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens klagen oder aber wenn er es unverzüglich erklärt
auf die Leistung wegen Nichterfüllung zu verzichten und Schadenersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten und dabei nach Artikel 119 Abs. 2 OR das negative Interesse fordern.
Sie müssen also mahnen und eine Nachfrist setzen ansonsten müssen sie die verspätete Lieferung akzeptieren.

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