(Anonym):Guten Morgen. Ich habe mir ein Occasionauto ab MFK mit Garantie gekauft. Nach ca. 4 Monaten musste die Kupplung ersetzt werden.
Mein Bekannter ist der Meinung, dass diese Reparatur nicht unter die Garantie fällt weil es ein Verschleissteil ist.
Hat er damit Recht oder wäre doch ein Garantiefall?
Vielen Dank für Eure Hilfe. 🙏

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Kupplung ist ein Verschleissteil - da gibt es keine Garantie drauf...
Aber - wie ist die Garantie denn genau geregelt? Irgendwo müssen AGBs sein, wo genau beschrieben ist, was bezahlt wird...
Wie viele KM hat das Auto - allenfalls wäre noch was auf Kulanz zu machen - aber Garantie zahlt die Kupplung nie!

Rösli Hohl Wir haben vor Jahren ein Wohnmobil gekauft und kurz darauf ging die Kupplung kaputt. Der Verkäufer hat die Hälfte übernommen. Ich würde mit der Garage reden.

Christian Oberhänsli Der Vorschlag von Rösli Hohl ist empfehlenswert, ich würde auch das Gespräch mit dem Garagisten suchen.
Wenn der Verkauf reibungslos (und ohne endlose Rabattverhandlungen!) über die Bühne gegangen ist, stehen die Chancen auf eine Beteiligung der Garage nicht schlecht. 👍
P.S. Meistens liegt das Problem bei solchen Schäden etwa 40cm vom Lenkrad entfernt... 😉

Kurt Egli Der Bekannte hat Recht. Die Kupplung ist ein Verschleissteil und fällt normalerweise nicht unter Garantie.
Nur unter gesonderten Bedingungen würde sie darunter fallen (z. Bsp. Sachmangel), was meist schwer zu beweisen ist.

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