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(Anonym):Guten Morgen.
Ich habe mich auf einer Seite angemeldet, die sich "Wandervögel" nennt.
Die wollen jetzt aber immer nur wandern!
Jetzt meine Frage: Ist das Betrug oder nicht?
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(Anonym):Guten Morgen.
Ich habe mich auf einer Seite angemeldet, die sich "Wandervögel" nennt.
Die wollen jetzt aber immer nur wandern!
Jetzt meine Frage: Ist das Betrug oder nicht?
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Kommentare
Fr, 31/05/2019 - 13:45
Robert Schweng
Karin Egli Was wollen sie den lieber ?vögeln oder wandern?dann würde ich einfach eine neue Gruppe suchen...sie haben die falsche gewählt...🤷🏻♀️🤦🏻♀️😂🙈
Amras Amandil Mach da ruhig mit, geh wandern, dann kommst du auf andere Gedanken 🤣🤣🤣
René von Allmen Wie bescheuert ist denn die Frage??😂😂
Robert Schweng Passt doch zu dieser Antwort. 😏
Gabriela Schwendener Du wolltest ja lieber vögeln anstatt wandern 😂😂😂
Cosima Grögli ?! Ernsthaft, fuäindi nid mal lustig so unwitzig ish die frag.. das mer das überhaupt postet findi scho unnötig
Robert Schweng Cosima Grögli Na Gott sei Dank müssen sie nicht entscheiden, was witzig ist und was nicht... 😉
Igbo M'baku Ein Betrug ist vorliegend leider nicht ersichtlich, da wohl keine Bereicherungsabsicht vorliegt, wenn die Mitgliedschaft unentgeltlich ist. Sollten Sie für die Mitglied (hihi ich habe Glied gesagt) schaft bezahlen, wäre die Frage, ob das Tatbestandselement der Arglist erfüllt ist. Das wäre wohl zu verneinen. Wer den Begriff Wandervögel so versteht, wie Sie dies tun, dem muss wohl bewusst sein, dass sie selber für den zweiten Teil verantwortlich sind, würde sich doch der Verein bzw. die verantwortlichen Personen im Sinne von Art. 195 lit. c StGB (Förderung der Prostitution) strsfbar machen, wenn sie dafür Vereinspersonen bestimmt 😋. Auch wird durch den Betrugstatbestand leider nicht geschützt, wenn die sog. Opfermitverantwortung greift. Dabei ist vorliegend namentlich zu berücksichtigen, dass Mitglieder in einer Wandergruppe mit dem Namen "Wandervögel" wohl meist schon älteren Semsters sind, welche wohl in dem meisten Fällen zumindest nicht nach jeder Wanderung mehr die Energie haben, der zweiten Beschäftigung nach zu gehen. Dies hätten Sie mit einem Minimum an eigener Recherche herausgefunden, weshalb auch darum - ebrn aufgrund der Opfermitverantwortung - keine Arglist vorliegt. Ein Strafantrag wird hier wohl zu einer Nichtanhandnahme durch die Staatsanwaltschaft führen. In diesem Sinne: Seinen Sie immer gut zu V(v)ögeln 😘