(Anonym):Guten Morgen.
Ich bin Festangestellt als Maler. Da wir im Winter aber kaum Arbeit hatten, musste ich oft Zuhause bleiben.
Nun meine Frage: darf mir der Arbeitgeber mir diese Stunden vom Lohn abziehen?
Vielen Dank!

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Kommentare

Robert Schweng

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Armin Moser Nei, das dörf er nid. wän er di heischikt bish nid du zschuld un är mue zahlä !

Walter Büchi minusstunden dürfen nicht vom gehalt abgezogen werden, wenn sie auf eine unverschuldete verhinderung des arbeitnehmers an der arbeitsleistung (art. 324a or) darstellen.
zbsp. infolge krankheit oder unfall zurückzuführen sind oder auf annahmeverzug des arbeitgebers (art. 324 or) infolge zu wenig vorhandener arbeit.
in diesen fällen ist ein abzug von minusstunden unzulässig.

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