Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Morgen.
Ich bin Festangestellt als Maler. Da wir im Winter aber kaum Arbeit hatten, musste ich oft Zuhause bleiben.
Nun meine Frage: darf mir der Arbeitgeber mir diese Stunden vom Lohn abziehen?
Vielen Dank!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Morgen.
Ich bin Festangestellt als Maler. Da wir im Winter aber kaum Arbeit hatten, musste ich oft Zuhause bleiben.
Nun meine Frage: darf mir der Arbeitgeber mir diese Stunden vom Lohn abziehen?
Vielen Dank!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12

Kommentare
Do, 03/05/2018 - 14:02
Robert Schweng
Armin Moser Nei, das dörf er nid. wän er di heischikt bish nid du zschuld un är mue zahlä !
Walter Büchi minusstunden dürfen nicht vom gehalt abgezogen werden, wenn sie auf eine unverschuldete verhinderung des arbeitnehmers an der arbeitsleistung (art. 324a or) darstellen.
zbsp. infolge krankheit oder unfall zurückzuführen sind oder auf annahmeverzug des arbeitgebers (art. 324 or) infolge zu wenig vorhandener arbeit.
in diesen fällen ist ein abzug von minusstunden unzulässig.