(Anonym):Guten Morgen.
Ich besitze eine grössere Sammlung mit Porzellanpuppen und mit 69 Jahren ist es für mich an der Zeit einiges Los zu werden. Ich möchte nun gerne einiges Privat verkaufen.
Da ich einige wirklich sehr teure Puppen habe und ich die Geschäfte über meine Bank laufen lasse, können sich schnell 40`000.-- auf meinem Konto ansammeln.
Kann das Steueramt dann auch von diesem Geld etwas einforden ?

Danke Euch für wertvolle Tipps

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Kommentare

Walter Büchi

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diese frage lässt sich leider nur sehr schwer beantworten.
es kommt nämlich darauf an, wie das steueramt ihre tansaktion(en) einschätzt.
normalerweise sollte gem. art. 16 DGB s dieser verkauf als kapitalgewinn aus privatvermögen steuerfrei sein.
doch achtung!
das steueramt ist in diesen fällen oft der meinung, dass es sich nicht um einen privatgewinn handelt sondern um gewerblichen.
es gibt dazu mehrere bundesgerichtsentscheide in denen das bejaht wird.
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...

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Peter Spillmann

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In jedem Fall zu versteuern ist das Bargeld als Vermögen. Ob eine Gewinnsteuer fällig wird hängt davon ab ob Sie als Privat oder Gewerbe eingestuft werden.
Wo ich allerdings ein Problem sehe: Da Sie bei einem Teilverkauf anscheinend schnell 40T auf dem Konto haben wird das Steueramt vermutlich nachfragen wieviel denn die restlichen Puppen wert sind und vorallem, wieso die bisher nicht als Vermögen versteuert wurden (natürlich nur falls Sie diese bis anhin nicht im Vermögensverzeichnis hatten).

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