(Anonym):Guten Morgen, habe eine Frage:
Darf ein Telefongespräch ohne mein wissen aufgenommen werden?
Wenn nein... wie kann ich dagegen vorgehen.
Lieben dank im voraus...

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi seit dem 1. märz 2004 ist in bestimmten fällen auch das aufzeichnen von telefongesprächen im geschäftsverkehr ohne vorgängige information zulässig.

handelt es sich um eine unerlaubte aufnahme gem. art. 179ter stgb,
kann eine strafanzeige bei der zuständigen staatsanwaltschaft oder polizei eingereicht werden.

"Art. 179ter StGB
Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. / Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet, einem Dritten zugänglich macht oder einem Dritten vom Inhalt der Aufnahme Kenntnis gibt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."

https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/telekommunikation/t...

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