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(Anonym):Guten Morgen.
Falls ich gegen einen Strafbefehl Einsprache erhebe und anschließend vor Gericht Recht bekomme, kann ich dann auch eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Mir sind dadurch jetzt schon mehrere Arbeitsstunden verloren gegangen um bei den Polizeilichen Einvernahmen alles belegen zu können.
Vielen Dank für Eure Hilfe...
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(Anonym):Guten Morgen.
Falls ich gegen einen Strafbefehl Einsprache erhebe und anschließend vor Gericht Recht bekomme, kann ich dann auch eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Mir sind dadurch jetzt schon mehrere Arbeitsstunden verloren gegangen um bei den Polizeilichen Einvernahmen alles belegen zu können.
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Kommentare
Do, 25/10/2018 - 12:20
Robert Schweng
Thomas Berger Jo sicher chunsch da über, wenn du nüt defür chasch. ?✌️
Markus Meyer einfach bekommen tut man nix.
Markus Meyer eine allfällige aufwandentschädigung musst du an dem Gerichtstermin genauestens belegen und antrag stellen. einfach so wird dir das gericht nichts zusprechen.
Walter Büchi "Art. 429 Ansprüche StPO
1 Wird die beschuldigte Person ganz oder teilweise freigesprochen oder wird das Verfahren gegen sie eingestellt, so hat sie Anspruch auf:
a. Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte;
b. Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus ihrer notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind;
c. Genugtuung für besonders schwere Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere bei Freiheitsentzug.
2 Die Strafbehörde prüft den Anspruch von Amtes wegen. Sie kann die beschuldigte Person auffordern, ihre Ansprüche zu beziffern und zu belegen."
wie bereits beschrieben, muss das genauestens belegt werden.
unter unterwirtschaftliche einbussen fallen z.b. aufwände wie entganger lohn, etc.