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(Anonym):Guten Morgen.
Der Lehrbetrieb meiner Tochter möchte nur auf Verlangen eine detaillierte Gehaltsabrechnung senden. Da aber zB für Arbeitstage 5 chf für Getränke abgezogen werden, möchte ich nachrechnen, ob das auch an Ferien- oder Schul- oder Krankheitstagen abgezogen wurde.
In welchem Gesetzesartikel steht dazu etwas? 🙏🏻
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(Anonym):Guten Morgen.
Der Lehrbetrieb meiner Tochter möchte nur auf Verlangen eine detaillierte Gehaltsabrechnung senden. Da aber zB für Arbeitstage 5 chf für Getränke abgezogen werden, möchte ich nachrechnen, ob das auch an Ferien- oder Schul- oder Krankheitstagen abgezogen wurde.
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Kommentare
Mi, 03/04/2019 - 12:45
Robert Schweng
Silvie Silvie Sie sind verpflichtet jeden Monat die Lohnabrechnung den Mitarbeiter auszuhändigen.
Das ist Gesetzt und steht ihr zu.
Birgit Rechsteiner Dann verlang doch immer eine - ist ja nicht schlimm, oder?
Ich gebe hier auch nur auf Verlangen eine Gehaltsabrechnung raus - der Grund?
Jeden Monat 100 Blätter verschicken, auf denen jeden Monat das gleiche drauf steht? Finde ich sehr unökologisch...
Kurt Egli Gem. Art. 323 b Abs. 1 OR ist dem Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung zu übergeben.
Es können jedoch auch andere Regelungen bestehen, z.B. so dass nur bei Veränderungen oder per Nachfrage eine Lohnabrechnung erstellt werden muss.
René von Allmen Um dem Umweltgedanken gerecht zu werden kann man sie auch als PDF verlangen. Aber klar ist das der AN Anpsruch hat auf die Abrechnungen. Auch desswegen wenn man vor Arbeitsgericht müsste und man in der Beweispflicht steht.