(Anonym):Guten Morgen allerseits. Ich habe da eine Frage.
Mein Vater hat eine Betreibung in der höhe von 10 000.- bekommen und verhandelt jetzt mit dem Betreubungsamt um die höhe der abzahlungsrate. Er verdient netto 5000.- meine Mutter ist nicht erwerbstätig was bedeutet dass er alles bezahlt. Nach abzug aller Rechnungen und aller Monatlichen kosten könnte er 1000.- Monatlich dem Betreibungsamt bringen, der für Ihn zuständige Beamter möchte aber 3000.- Monatlich was meine Eltern (unverheiratet) in noch mehr Schulden treiben würde. Was können sie tun?

Vielen Dank im Voraus.

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Kommentare

Markus Meyer

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Rechtsvorschlag und dann mit dem Rechungssteller verhandeln...die sind meist entgegenkommender als der Betreibungsbeamte

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Andreas Georg

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Das Betreibungsamt kann den Lohn pfaenden, muss aber das Existenzminimum lassen. Mein Vorschlag: Nach gut 3 Monaten ist so die Schuld abbezahlt. Zusaetzlich zwingend eine Schuldenberating aufsuchen. Die koennen gute Tipps geben. Und auf keinen Fall Krrdit aufnehmem. Das wird viel zu teuer.

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Melii Schaurhofer

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Sie können den lohn doch erst pfänden, wenn man die betreibungsraten nicht zahlt.. das betreibungsamt hätte doch eh "nichts zu melden" die schuld kann man mit dem gläubiger selbst besprechen..

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Colette Rudin

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Melii Schaurhofer diese Aussage stimmt leider nicht. Das Betreibungsamt vollzieht die Pfändung nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens. Berechnet das Existenzminimum und alles was der Schuldner darüber verdient kann gepfändet werden! Also hat das Betreibungsamt dabei sehr viel zu melden.

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Melii Schaurhofer

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Also ich kenn es anders. Bekam auch mal eine betreibung weil mein ex auf meinen namen ne rechnung verstreichen liess.. bekam keine pfändung obwohl es ein grösserer betrag war.. hatte zum glück etwas schriftliches gegen meinen ex dass er mir das geld schuldet. Er hat es mir dann nicht zurück bezahlt also habe ich ihn betrieben. Als er danm weiter nicht zahlen wollte reichte ich die pfändung ein. Ansonsten hätte er die betreibung in raten abgestottert..

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Colette Rudin

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Melii Schaurhofer die Pfändung ist unabhängig vom Betrag. Das leitet der Gläubiger ein. Er kann das nach 20 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls. Wenn er das nicht macht, macht das Betreibungsamt gar nichts. Ratenzaglungen kann man beim BA machen solange die Pfändung nicht eingeht. Bevor das passiert kann der Schuldner mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen, damit wben die Pfändung nicht eingeleitet wird.

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Colette Rudin

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Wurde das Existenzminimum schon berechnet resp. eine Pfändung vollzogen? Wenn nein, hat das Betreibungsamt überhaupt nicht zu entscheiden, wie hoch die Rate sein muss. Dann unbedingt mit dem Gläubiger kommunizieren.

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