Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Abend zusammen.
Ich bekomme jeden Monat Spesen nach einem festen Satz.
Nun bin ich in der Kündigungsfrist und mein Arbeitgeber möchte mir nicht die Pauschalspesen bezahlen. Sondern wechseln auf Tagesspesen.
Diese sind aber nicht im Vertrag geregelt.
Es ist nur die Pauschalspesen geregelt. Es besteht kein GAV.
Was würdet ihr da machen?
Dank Euch allen.... 🙏
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Abend zusammen.
Ich bekomme jeden Monat Spesen nach einem festen Satz.
Nun bin ich in der Kündigungsfrist und mein Arbeitgeber möchte mir nicht die Pauschalspesen bezahlen. Sondern wechseln auf Tagesspesen.
Diese sind aber nicht im Vertrag geregelt.
Es ist nur die Pauschalspesen geregelt. Es besteht kein GAV.
Was würdet ihr da machen?
Dank Euch allen.... 🙏
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 75
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
So, 24/11/2019 - 10:45
Robert Schweng
Andreas Thanner Wann wurde wo und in welcher Höhe der fixe Spesensatz bestimmt? Wie lange erhalten Sie diese Spesen schon? Was sind das für Spesen? Welche Auslagen werden damit gedeckt? Was steht im Spesenreglement, dass von der Steuerverwaltung genehmigt wurde?
Walter Büchi grundsätzlich hat der arbeitgeber alle durch die ausführung der arbeit notwendig entstehenden auslagen zu ersetzen.
durch schriftliche abrede, normalarbeitsvertrag oder gesamtarbeitsvertrag kann als auslagenersatz eine feste entschädigung, wie namentlich ein taggeld oder eine pauschale wochen- oder monatsvergütung festgesetzt werden, durch die jedoch alle notwendig entstehenden auslagen gedeckt werden müssen!
wurde im vertrag eine pauschale vergütung vereinbart, kann diese nicht ohne ihre einwilligung angepasst werden. erst recht dann nicht, wenn die pauschalspesen über den ersatz der auslagen hinausgehen und als lohnbestandteil zu qualifizieren sind.