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(Anonym):Guten Abend zusammen.
Ein Spanischer Freund von mir bräuchte mal dringend Eure Hilfe.
Er hat auf der Durchreise nach DE in der Nähe von Genf(CH) einen Unfall gebaut und ist (übermüdet) in einen Zaun gefahren.
Es waren kein Alkohol oder Drogen im Spiel und verletzt wurde auch niemand(ausser dem Zaun) Versicherung reguliert Schaden.
Wegen diesem Vorfall war er zwei Tage in Haft und hat nun folgenden Strafbefehl erhalten.
Leider versteht er kein Französisch(ich auch nicht) und fragt sich, was das alles zu bedeuten hat?
Er hat das alles so verstanden, das er in CH nun 3 Jahre Fahrverbot hat und 3 Jahre Zeit diese 30 Tagessätze zu bezahlen, weil er am Steuer eingeschlafen ist.
Er weiss nicht was er machen soll und seine dringendsten Fragen sind:
a) Ist die Strafe bedingt oder unbedingt (30 Tagesätze zu 30.-) bzw. was muss er bezahlen?
b) Hat anscheinend Fahrverbot in der Schweiz aber wenn ja, wie lange?
c) Was soll er am besten tun.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.... 🙏




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(Anonym):Guten Abend zusammen.
Ein Spanischer Freund von mir bräuchte mal dringend Eure Hilfe.
Er hat auf der Durchreise nach DE in der Nähe von Genf(CH) einen Unfall gebaut und ist (übermüdet) in einen Zaun gefahren.
Es waren kein Alkohol oder Drogen im Spiel und verletzt wurde auch niemand(ausser dem Zaun) Versicherung reguliert Schaden.
Wegen diesem Vorfall war er zwei Tage in Haft und hat nun folgenden Strafbefehl erhalten.
Leider versteht er kein Französisch(ich auch nicht) und fragt sich, was das alles zu bedeuten hat?
Er hat das alles so verstanden, das er in CH nun 3 Jahre Fahrverbot hat und 3 Jahre Zeit diese 30 Tagessätze zu bezahlen, weil er am Steuer eingeschlafen ist.
Er weiss nicht was er machen soll und seine dringendsten Fragen sind:
a) Ist die Strafe bedingt oder unbedingt (30 Tagesätze zu 30.-) bzw. was muss er bezahlen?
b) Hat anscheinend Fahrverbot in der Schweiz aber wenn ja, wie lange?
c) Was soll er am besten tun.
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Kommentare
Di, 10/09/2019 - 12:25
Robert Schweng
Daniel Morach Laut übersetzer ist die strafe auf bewährung 3 jahre
250 sind zu bezahlen
Mirjam Locher-Heuberger Es handelt sich um eine Geldstrafe auf Bewährung, 30 Tagessätze à 30 Franken abzüglich 2 Tage Arrest. Und Probezeit 3 Jahre.