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(Anonym):Guten Abend.
Wir hätten gerne folgende Frage gestellt:
Wir wohnen in einem Haus, durch den gewünschten Hausverkauf des Vermieters, hat er vom Hausschätzer Fotos machen lassen. Diese möchte er für das Inserat nutzen, ich möchte aber nicht das unser Inventar veröffentlicht wird.
Ist es ihm erlaubt, Fotos des Möbilierten Hauses zu nutzen?
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(Anonym):Guten Abend.
Wir hätten gerne folgende Frage gestellt:
Wir wohnen in einem Haus, durch den gewünschten Hausverkauf des Vermieters, hat er vom Hausschätzer Fotos machen lassen. Diese möchte er für das Inserat nutzen, ich möchte aber nicht das unser Inventar veröffentlicht wird.
Ist es ihm erlaubt, Fotos des Möbilierten Hauses zu nutzen?
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Kommentare
Do, 13/09/2018 - 12:29
Robert Schweng
Laura Viglino-Rychener Nei, der Vermieter dörf dini Möbel ohni dini Erlaubnis nöd fötele und inseriere.
Monique Schmidli-Rieder Hab kurz Rücksprache mit unseren Immoanwälten gehalten, also solange keine Rückschlüsse auf dich als mieter gezogen werden können, darf der Vermieter/Verkäufer diese Fotos nutzen. Also keine Fotos in dem Fotos von euch zu sehen sind etc.
Ciara Gomez Ein Artikel im K-Tipp sagt das: ???
Nein. Die Wohnungseinrichtung gehört zur Privatsphäre des Mieters. Deshalb darf der Vermieter keine Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung publizieren, wenn Sie damit nicht einverstanden sind – sei das im Internet oder sonstwo.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/darf-der-vermieter-meine-wohnung-fotograf...
Birgit Rechsteiner es gibt ettliche andere Artikel, die sagen, sofern keine Rückschlüsse... bla bla bla....
Ciara Gomez Ja, da das stimmt schon.
Ein Foto von einer neutralen Küche oder Bad darf der Vermieter mit Sicherheit publizieren! ???